Flüchtlinge:Familiennachzug von Migranten um 50 Prozent gestiegen

Syrische Flüchtlinge in Deutschland

Vor allem viele Syrer und Iraker haben 2016 Familienangehörige nachgeholt.

(Foto: picture alliance / Patrick Pleul)
  • In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 105 000 Visa erteilt, mit denen Migranten Familienangehörige nach Deutschland holen können.
  • Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg um 50 Prozent.
  • Ein großer Teil dieser Visa entfällt auf Syrer und Iraker.

Der Nachzug von Ehepartnern und anderen Familienangehörigen nach Deutschland ist im vergangenen Jahr einem Zeitungsbericht zufolge deutlich gestiegen. 2016 seien weltweit annähernd 105 000 Visa zum Familiennachzug erteilt worden, darunter ein Großteil für die Angehörigen von Flüchtlingen, berichtete die Welt unter Berufung auf Angaben des Auswärtigen Amtes. Im Vorjahr waren es nur etwa 70 000 Visa.

Besonders stark ist die Zahl bei Syrern und Irakern angestiegen, heißt es weiter. Allein für diese beiden Länder seien 2016 etwa 73 000 Visa erteilt worden, das seien etwa dreimal so viele wie 2015. Die etwa 65 000 unbegleiteten minderjährigen Ausländer holten dagegen nur in begrenztem Umfang Angehörige nach Deutschland. Auf diese Gruppe entfielen lediglich 3200 Visa. In den Angaben seien auch Familiennachzüge zu Personen mit deutschem Pass enthalten.

Der Familiennachzug wurde für viele Ausländer erschwert

Nachziehende Familienangehörige von Flüchtlingen stellen selbst keine Asylanträge, deswegen sind sie nicht in den entsprechenden Asylstatistiken enthalten. So auch nicht unter den 280 000 registrierten Asylsuchenden des Jahres 2016, eine Zahl, die Bundesinnenminister Thomas de Maizière vergangene Woche nannte.

Für anerkannte Flüchtlinge ist es in Deutschland vergleichsweise leicht, Familienangehörige nachzuholen. Für andere Ausländer wurde in Deutschland wie auch in anderen europäischen Staaten im zurückliegenden Jahrzehnt die Familienzusammenführung erschwert, weil sie die Zuwanderung über die Schutzsuche und über Arbeits- und Ausbildungsvisa überstieg.

Den privilegierten Familiennachzug auch für subsidiär Schutzberechtigte hatte die Bundesregierung erst im Herbst 2015 eingeführt - diesen Schutztitel bekommen Migranten, die keine Flüchtlinge im rechtlichen Sinne sind, denen aber in ihrer Heimat "ernsthafter Schaden" durch Folter, Todesstrafe oder Kriegshandlungen droht, darunter im Moment viele Syrer. Ihre Aufenthaltserlaubnis gilt zunächst nur für ein Jahr.

Im Zuge der Flüchtlingskrise hatte die Bundesregierung den Familiennachzug für diese "Subsidiären" im März 2016 für zwei Jahre ausgesetzt.

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