Kritik an Merkels Flüchtlingspolitik:Fall Bettina Kudla beschäftigt die CDU-Fraktion

Bettina Kudla

Parteifreunde rätseln, was die CDU-Abgeordnete Bettina Kudla mit ihrem Nazi-Tweet bezwecken wollte. Die 54-Jährige sitzt seit 2009 für den Wahlkreis Leipzig I im Bundestag.

(Foto: Laurence Chaperon/dpa)
  • Die sächsische CDU-Abgeordnete Bettina Kudla verwendet in einem Tweet nationalsozialistische Sprache - nicht ihre erste verbale Entgleisung.
  • Nun schaltet sich die Führung der Union im Bundestag in den Fall ein. Möglicherweise wollen sie Kudla zum Fraktionsaustritt bewegen.
  • Die Motivation der sonst kanzlerinnentreuen Kudla hinter ihren Ausfällen zur Flüchtlingspolitik ist Parteifreunden ein Rätsel.

Von Nico Fried und Cornelius Pollmer

Die Führung der Unions-Fraktion schaltet sich in den Fall der Leipziger Bundestagsabgeordneten Bettina Kudla (CDU) ein. Sowohl der parlamentarische Geschäftsführer Michael Grosse-Brömer als auch der Vorsitzende der sächsischen Landesgruppe, Michael Kretschmer, würden das Gespräch mit der Parlamentarierin suchen, hieß es am Montag aus der Unions-Fraktion. Das Ziel der Gespräche blieb unklar, es gilt als möglich, dass Kudla zu einem Austritt aus der Unions-Fraktion überredet werden soll.

Die Abgeordnete war am Wochenende zum wiederholten Mal in die Kritik geraten, nachdem sie auf dem Kurznachrichtendienst Twitter offenkundig im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik den nationalsozialistischen Begriff "Umvolkung" verwendet hatte. Vor einigen Wochen hatte Kudla bereits mit einer Pöbelei gegen den türkischen Journalisten Can Dündar für Aufregung und Proteste gesorgt. Kretschmer, Grosse-Brömer sowie CDU-Generalsekretär Peter Tauber hatten sich zuletzt von den Äußerungen Kudlas distanziert. Zu deren neuerlichen Wortmeldung bei Twitter sagte Kretschmer: "Das teilen wir nicht, das weisen wir zurück, das ist für uns nicht nachvollziehbar." Kretschmer fügte hinzu, die CDU müsse gerade in unruhigen Zeiten "eine Partei sein, die für Einigung steht und nicht für Spaltung". Kudla hat ihren "Umvolkungs"-Tweet mittlerweile gelöscht.

Für einen Fraktionsausschluss wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig

Für einen Ausschluss aus der Fraktion ist nach Artikel 15 der Arbeitsordnung in geheimer Abstimmung eine Zwei-Drittel-Mehrheit aller Fraktionsmitglieder erforderlich. Derzeit hat die Unions-Fraktion 310 Mitglieder. Das Quorum läge bei 207 Stimmen. Bislang hat die Union nur einen Parlamentarier ausgeschlossen: Der Fuldaer Martin Hohmann hatte 2003 in einer Rede die Frage gestellt, ob die Juden wegen ihrer Beteiligung an der russischen Revolution nicht als "Tätervolk" bezeichnet werden müssten. Fraktionsvorsitzende war damals die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel. 195 von 248 Abgeordneten hatten seinerzeit für den Ausschluss gestimmt.

Im Fall Kudla gibt es in der sächsischen CDU bislang vor allem Ratlosigkeit. Unter Weggefährten der Abgeordneten überwiegt allerdings der Eindruck, diese äußere sich mehr aus Kalkül denn aus innerer Überzeugung. Im Oktober will die CDU ihre Bundestagskandidaten für 2017 nominieren, zwei Gegenkandidaten Kudlas sind bekannt. Er beobachte bei ihr deswegen "eine gewisse Torschlusspanik", sagt ein Parteifreund, Kudla sei getrieben von "einer Ahnung, dass es diesmal eng wird".

Für Kalkül spreche zudem, dass Kudla bei Sitzungen bislang durch "absolute Kanzlerinnentreue" aufgefallen sei, sich nun aber gegen Merkel stelle. Nach Einschätzung von Parteifreunden könne Kudla damit einen Wechsel zur AfD vorbereiten wollen. Sollte sie aber glauben, mit ihren Kommentaren die Chancen auf eine Nominierung für die CDU zu erhöhen, so sei das "keine Strategie, sondern Doofheit". In der CDU gibt es zudem Zweifel, ob Kudla sich der politisch schwierigen Situation bewusst sei, in die sie sich gebracht habe. Auch deswegen gelten aus sächsischer Sicht die Chancen als gering, den Konflikt über Gespräche zu lösen.

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