Die Verhandlung um den Tod von Oury Jalloh verlief zäh und endete mit Freispruch. Von einem zweiten Prozess wird kein anderes Ergebnis zu erwarten sein.
Es kommt in einem Strafprozess nicht oft vor, dass ein Vorsitzender Richter sein eigenes Urteil so abwertet, wie das Manfred Steinhoff tat, als er am 8. Dezember 2008 das Urteil des Landgerichts Dessau in der Sache Oury Jalloh verkündete: Es sei kein Urteil, das auf "Erkenntnissen" beruhe, sondern einfach "ein Ende, das aus formalen Gründen sein muss".
Mit einer Rose wird vor der Polizeistation in Dessau-Roßlau an den Asylbewerber Oury Jalloh erinnert, der vor fünf Jahren in einer Zelle verbrannte. Der BGH entschied nun, dass der Prozess neu aufgerollt werden muss. (© Foto: dpa)
Anzeige
Das Gericht habe "nicht die Chance gehabt, das, was man ein rechtsstaatliches Verfahren nennt, durchzuführen". Polizeibeamte hätten im Zeugenstand "bedenkenlos und grottendämlich" falsch und unvollständig ausgesagt, die Freisprüche für die beiden Angeklagten beruhten nicht darauf, "dass wir herausgefunden hätten, was sich am 7. Januar 2005 im Polizeirevier Dessau abgespielt hat". - "Ich habe keinen Bock, zu diesem Scheiß noch irgendwas zu sagen", waren Richter Steinhoffs letzte Worte, ehe er die Verhandlung schloss.
Wer den Prozess beobachtet hatte, der sich über mehr als 20 Monate und 60 Verhandlungstage dahinschleppte, der war denn doch überrascht über ein solches Maß an Defätismus. Dass das Verfahren, das erst zwei Jahre nach dem Feuertod des Afrikaners in der Polizeizelle eröffnet wurde, sich so quälend zäh gestaltete, war zu einem guten Teil der wenig stringenten Verhandlungsführung des Vorsitzenden Richters zuzuschreiben.
Über Wochen hinweg lud er Zeugen, die erkennbar nichts zur Wahrheitsfindung beitragen konnten; der Gerichtsmediziner und der Brandsachverständige aber, von deren Gutachten nahezu alles in diesem Prozess abhing, kamen erst am 49. und 50. Prozesstag zu Wort.
Keine Beweise für strafrechtliche Schuld
Dennoch: Auch wenn die Vorgänge, die zum Tod von Oury Jalloh führten, keineswegs restlos aufgeklärt sind - einen für eine Verurteilung ausreichenden Beweis, dass der Angeklagte Andreas S. eine strafrechtliche Schuld am Tod des Afrikaners trägt, hat der Prozess nicht erbracht. Es gab keinerlei Indizien dafür, dass ein anderer als Jalloh selbst die Matratze, auf der er angekettet war, in Brand gesetzt haben könnte. Eine Nachstellung kam zu dem Ergebnis, dass Jalloh trotz seiner Fesselung in der Lage war, ein Feuerzeug aus einer Hosentasche zu ziehen und ein Loch in den Matratzenbezug zu schmelzen.
Der Gerichtsmediziner kam zu dem Ergebnis, dass der Gefangene binnen einer Minute nach Ausbruch des Brandes starb - nicht, wie meistens in solchen Fällen, durch Einatmung giftiger Rauchgase, sondern durch einen sogenannten inhalativen Hitzeschock. Ein auf Antrag der Nebenkläger geladener zweiter Gutachter, ein Spezialist für Todesfälle durch Brandeinwirkung, erweiterte die Zeitspanne bis zum Tod auf zwei Minuten. Der Rauchmelder aber, der den Brand in der Einsatzzentrale des Polizeireviers anzeigte, reagiert erst nach 90 Sekunden.
Der Annahme, dass Jalloh sich vorher durch Schreie bemerkbar gemacht hat - wie es der BGH unterstellt -, widersprach die Aussage der Polizeibeamtin, die an der Gegensprechanlage saß. Es gab keinen Grund, an ihrer Glaubwürdigkeit zu zweifeln - sie war es, die die Gegensprechanlage gegen den Willen ihres Kollegen auf laut gestellt hatte.
Keine Chance für Rettung
Andreas S. hätte also - dies alles als wahr unterstellt - keine Chance gehabt, Jalloh zu retten, auch wenn er beim ersten Ton des Rauchmelders losgespurtet wäre.
Man muss unter diesen Umständen, aus Sicht der Urteilskritiker, ein unbeirrbarer Optimist sein, um von einem zweiten Prozess ein anderes Ergebnis zu erwarten als vom ersten.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
- Thema
- Oury Jalloh RSS
(SZ vom 08.01.2010/dmo)
Youtube-Hit aus USA
Das hoert sich doch ganz anderes an als H Prantl's sensationalisierter Kommentar gestern:
"Es gab keinerlei Indizien dafür, dass ein anderer als Jalloh selbst die Matratze, auf der er angekettet war, in Brand gesetzt haben könnte..."
"Der Rauchmelder aber, der den Brand in der Einsatzzentrale des Polizeireviers anzeigte, reagiert erst nach 90 Sekunden."
"Der Annahme, dass Jalloh sich vorher durch Schreie bemerkbar gemacht hat - wie es der BGH unterstellt -, widersprach die Aussage der Polizeibeamtin, die an der Gegensprechanlage saß. Es gab keinen Grund, an ihrer Glaubwürdigkeit zu zweifeln - sie war es, die die Gegensprechanlage gegen den Willen ihres Kollegen auf laut gestellt hatte."
Was bleibt von den Unterstellungen Prantl's (die "vielleicht"- Saetze in seinem Kommentar)? Nicht viel - offenbar hatte ein Polizist ein Feuerzeug uebersehen. Und ein anderer Polizist haette eventuell schneller rennen koennen. Daraus etwas zu konstruieren das nach kaltbluetigem Mord aussieht ist schon verwegen.
Und deshalb:
"Man muss unter diesen Umständen, aus Sicht der Urteilskritiker, ein unbeirrbarer Optimist sein, um von einem zweiten Prozess ein anderes Ergebnis zu erwarten als vom ersten."
Aber immerhin, Prantl freut sich ueber die "juristische Akribie" die hier zum Vorschein kam. Dass sie zu dem gleichen Ergebnis fuehren wird ist ihm offenbar egal, der Weg ist das Ziel.
Noch ein Wort zum dem Richter:
"..."Ich habe keinen Bock, zu diesem Sch ...noch irgendwas zu sagen", waren Richter Steinhoffs letzte Worte..."
Auch mal ein interessantes Schlusswort. Vielleicht (um eine Prantl's sche Figur zu gebrauchen) liegt das Problem mit dem Fall ja hier.
Heriberts Wunschidealismus. Heri müsste es doch wissen wie es bei den Staatsanwaltschaften in unserem Land zugeht.
Der an Händen und Füßen gefesselte habe die Matratze auf der er fixiert war, angezündet. Dabei sei beim Opfer ein sog. Hitzeschock eingetreten der den Tod innerhalb von 1 bis 2 Minuten zur Folge hatte.
Aus Tierversuchen versucht weiss man jedoch, dass die Zellzersetzung bzw. molekulare Veränderung der Zellen, also die Folge von einem Hitzeschock erst ab Temperaturen von 800 C eintreten. Dies auch nur dann, wenn der überwiegende Teil des Körpers, einer solchen Hitze ausgesetzt ist. Das eine so hohe Hitze, in der Kürze der Zeit und in dieser breite mit einem Feuerzeug erzeugt werden kann, ist mehr als zweifelhaft.
Ich meine es handelt sich ganz klar um eine Gefälligkeitsgutachten oder sollte man besser sagen um ein Vertuschungsgutachten.
Die Strafjustiz verurteilt zunehmend Mitbürger auch mit sehr hohen Zweifeln an ihrer Schuld. Wieso nicht also auch in diesem Fall?
Mindestens 5 Jahre für die gesamte Polizeitruppe. 3 Haft für den verantwortlichen Staatsanwalt weil seinen Pflichten nicht nachgegangen ist. Das wäre mein Vorschlag. Ein entsprechendes Urteil hinzuschustern sollte kein Problem mehr sein.
Am besten hätte der BGH den Fall an "Langenzenner_76" verwiesen, der er kennt - aufgrund welcher Eingebung auch immer - die Lösung. Nach dem Motto: für einen verbrannten Asylbewerber ist niemand verantwortlich.
Satirem ick hör dir trapsen ....
Das hohe Gut der Unschuldsvermutung, das im "In dubio pro reo" gipfelt, wird von niemandem mit klarem Sinn in Frage gestellt. Fakten zählen, beweise zählen. Eine persönliche Meinung ( ich möchte solchen Polizisten nicht einmal auf 100 Schritt begegnen) habe ich dennoch.
Also die Fakten: es ist denkbar, dass eine deartige matratze anbohrbar ist, dass sie coh in Brand gerät, Der Klau eine Feuerzeugs:möglich. Die Nutzung desselben:vielleicht. Fesselung, Alkohol als Hinderungsgrund: möglich. Rauchmelder nicht ernst nehmen: denkbar. Schreie nicht hören. nicht auszuschliessen.
Aus unerfindlichen Gründen gelten diejenigen, die diese Zufälle und Theorien neinanderreihen, als realisten, und diejenigen, die die Pflichtwidrigkeit mit Todesfolge bei Schutzbefohlenen in den letzten zwei Punkten anprangern, als üble Verschwörungstheoretiker.
Die Titnic war auch unsinkbar, fuhr einen südlichen Kurs, Eisberge bestehen auch nur aus Wasser, Schotten halten dicht, und im notfll gibt es Funk usw..
Ideologen und Theoretiker fassen sich ungern an die eigenen Nase, sondern beschimpfen mit mainstream und plitik lieber die mehrheit der Bevölkerung.
Paging