Ex-Ministerpräsident von Baden-Württemberg:Mappus gewinnt im Streit um E-Mail-Kopien

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Gewinner im E-Mail-Streit: Baden-Württembergs Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) im Jahr 2009 (Foto: dpa)

Mit dem Kauf des Energieversorgers EnBW setzte Stefan Mappus viel Geld in den Sand. Kopien seines E-Mail-Postfachs hätten die Rolle des Ex-Ministerpräsidenten bei dem Deal aufklären können. Doch ein Gerichtsurteil verbietet es den Behörden jetzt, die geheimen Mails auszuwerten.

Die baden-württembergische Landesregierung darf alte E-Mail-Kopien von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus nicht aufbewahren und auf unrichtige Angaben oder Rechtsverstöße des CDU-Politikers hin auswerten. Das Land müsse die 2012 entdeckten Dateien stattdessen löschen.

Das entschied das Karlsruher Verwaltungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Allein dem Landesarchiv stehe es noch frei, die Nachrichten des ehemaligen Landesvaters als Archivgut aufzubewahren (AZ: 2 K 3249/12).

Die Richter in Karlsruhe gaben Mappus damit Recht und entschieden, dass Dateien, die ausschließlich zur Datensicherung angefertigt worden waren, auch "nur für diesen Zweck genutzt werden" dürfen. Eine weitere Auswertung durch die Landesregierung sei damit ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vergessene, brisante Kopie

Die E-Mails, um die Mappus mit der grün-roten Landesregierung vor Gericht gestritten hatte, stammen aus der Zeit zwischen dem Amtsantritt des CDU-Politikers als Ministerpräsident im Februar 2010 und dem Herbst 2010. Bei Reparaturarbeiten an Mappus' elektronischem Kalender im Herbst 2010 hatte ein Mitarbeiter eine Sicherungskopie des E-Mail-Postfachs angefertigt. Die Kopie war später in Vergessenheit geraten und im Gegensatz zum Original-Postfach auch nach dem Regierungswechsel in Stuttgart im Jahr 2011 nicht gelöscht worden.

Die kopierten Daten tauchten erst wieder auf, als die Staatsanwaltschaft im August vergangenen Jahres Mappus' ehemaligen Dienstcomputer überprüfte. Die Ermittler hatten sich seine alten Geräte vorgenommen, weil sie gegen ihn im Zusammenhang mit der EnBW-Affäre wegen des Verdachts der Untreue im Amt ermitteln.

Mappus setzte Milliarden in den Sand

Unter Federführung von Mappus hatte das Land 2010 dem französischen Stromkonzern EdF für 4,7 Milliarden Euro einen 45-Prozent-Anteil des Energieversorgers EnBW abgekauft, ohne Landtag und weite Teile seines Kabinetts zu informieren. Der damalige Regierungschef Mappus berief sich auf einen Notstand. Eine vorzeitige Information des Parlaments hätte das Geschäft seiner Ansicht nach gefährdet.

Durch den kurz nach dem Rückkauf beschlossenen Atomausstieg verlor die EnBW deutlich an Wert. Statt die erhofften Dividenden an das Land zu zahlen, braucht die Nummer vier unter den deutschen Versorgern zusätzliches Kapital, um die Energiewende zu finanzieren.

Der Einstieg der Landesregierung bei EnBW war vom Staatsgerichtshof im Nachhinein als verfassungswidrig eingestuft worden. Die damalige Regierung von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hätte das Milliarden-Geschäft demnach nicht am Landtag vorbei abwickeln dürfen.

Landesregierung erhoffte sich Hinweise

Nach Bekanntwerden der E-Mail-Kopien hatte Mappus das Staatsministerium aufgefordert, den aufgetauchten Datensatz zu löschen. Die Landesregierung aber hatte das abgelehnt, weil sich darauf ihrer Ansicht nach aufschlussreiche Nachrichten befinden könnten. Die Landesregierung erhoffte sich etwa Hinweise auf die Geschehnisse im Vorfeld des umstrittenen EnBW-Geschäfts.

Mappus Gegner hatten gehofft, durch die Auswertung der Mails auch Hintergründe zum "schwarzen Donnerstag" vom September 2010 zu erhalten. An jenem Donnerstag waren über hundert Demonstranten gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 aufgrund eines harten Polizeieinsatzes verletzt worden.

© Süddeutsche.de/AFP/jasch - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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