Eilantrag von NSU-Opfer-Anwalt:Karlsruhe prüft Videoübertragung von NSU-Prozess

Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob es geboten ist, den NSU-Prozess per Kamera in einen zweiten Saal zu übertragen. Genau das fordert der Anwalt eines der NSU-Opfer per Eilantrag. Die Münchner Richter lehnen die Übertragung vehement ab.

Das Bundesverfassungsgericht will noch vor Beginn des Münchner NSU-Prozesses am 6. Mai entscheiden, ob das Verfahren wegen des großen öffentlichen Interesses per Video übertragen werden muss. Einen entsprechenden Eilantrag hatte der Anwalt des NSU-Opfers Halit Yozgat am Wochenende eingereicht, wie ein Gerichtssprecher in Karlsruhe bestätigte.

Die Verfassungshüter sollen demnach entscheiden, "ob es ein Gebot ist", die Verhandlung des Oberlandesgerichts (OLG) München in einen zweiten Gerichtssaal zu übertragen, damit mehr Öffentlichkeit hergestellt werden kann.

Gericht fürchtet Revisionsgrund

Das OLG lehnt eine solche Videoübertragung bislang ab, weil es darin einen Grund für eine mögliche Revision gegen eine Verurteilung der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe und die vier mitangeklagten mutmaßlichen NSU-Helfer sieht.

Das Anmeldeverfahren für Journalisten zu dem international beachteten Prozess hatte das Bundesverfassungsgericht zum Teil korrigiert. In einem vollkommen neuen Verfahren will das OLG nun die Presseplätze verlosen. Wegen des Streits um die Platzvergabe verschob das Gericht den Prozessbeginn um fast drei Wochen.

© Süddeutsche.de/AFP/jasch - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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