NSU-Prozess:Verteidiger fordern für Zschäpe maximal zehn Jahre Haft

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Beate Zschäpe hat nach Ansicht ihrer Anwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel mit der NSU-Mordserie nichts zu tun. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Das sagten ihre Vertrauensanwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel am Ende ihres Plädoyers vor dem Münchner Oberlandesgericht.

Die Verteidiger der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe haben im NSU-Prozess maximal zehn Jahre Haft für ihre Mandantin gefordert. Die 43-Jährige solle nur wegen besonders schwerer Brandstiftung und Beihilfe zu mehreren Raubüberfällen verurteilt werden, nicht aber wegen Mittäterschaft oder Beihilfe an den Morden und Bombenanschlägen der Gruppe, die sich selbst als "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) bezeichnet hatte.

Das sagten ihre Anwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel am Donnerstag am Ende ihres Plädoyers vor dem Münchner Oberlandesgericht. Auch die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung seien nicht erfüllt. Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe dagegen lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert.

Mit dem Start der Plädoyers ist das Mammutverfahren in die letzte Etappe gegangen

Nach Überzeugung der Anklage war Zschäpe eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des NSU und sollte deshalb als Mittäterin an allen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde: einer an einer Polizistin und neun aus rassistischen Motiven. Zschäpe soll alle Taten ihrer Freude Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewollt und unterstützt haben - auch wenn sie bei den Morden und Anschlägen nicht dabei war.

Diese Argumentation wiesen Zschäpes Verteidiger zurück. Die Kriterien für eine Mittäterschaft seien nicht erfüllt. Zschäpe sei kein gleichberechtigtes Gruppenmitglied gewesen. Die Morde und Anschläge seien allein von Böhnhardt und Mundlos begangen worden. Zschäpe sei an keinem der Tatorte anwesend gewesen, habe nie eine Waffe abgefeuert und sei nicht in die Tatplanungen eingebunden gewesen.

"Den nachvollziehbaren Wunsch, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und für ihre abscheulichen Taten zu bestrafen, rechtfertigt es nicht, meine Mandantin als einzige Überlebende des sogenannten Trios für die Taten der beiden Verstorbenen verantwortlich zu machen", sagte Grasel. "Der Rechtsstaat wird es aushalten müssen, dass es Verbrechen gibt, für die die eigentlichen Täter nicht mehr belangt werden können." Mundlos und Böhnhardt hatten sich nach einem misslungenen Banküberfall im November 2011 das Leben genommen.

Mit dem Start der Verteidiger-Plädoyers ist das seit Mai 2013 laufende Mammutverfahren in die letzte Etappe gegangen. Nach Borchert und Grasel sollen die drei Altverteidiger Zschäpes das Wort bekommen, Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm, außerdem die Anwälte der insgesamt vier mitangeklagten mutmaßlichen Terrorhelfer. Wann es ein Urteil geben könnte, bleibt allerdings völlig offen.

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