Kampfjets und Panzer im Inland? Die beiden Karlsruher Senate können sich nicht einigen. Deshalb müssen alle 16 Richter entscheiden, kündigt Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle in der SZ an.
Das Bundesverfassungsgericht will im Frühjahr entscheiden, ob die Bundeswehr im Inland künftig Kampfjets und Panzer einsetzen darf. Weil der Erste und der Zweite Senat des Karlsruher Gerichts in dieser Frage völlig uneins sind und Schlichtungsgespräche keinen Konsens brachten, wird aller Voraussicht nach das Plenum angerufen, das alle 16 Richter umfasst. Das kündigte Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle im Interview mit der Süddeutschen Zeitung an. Ausgangspunkt ist das Urteil des Ersten Senats vom 15. Februar 2006 zum Luftsicherheitsgesetz.
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Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle. (© dpa)
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Damals untersagte das Gericht, den Abschuss einer entführten Passagiermaschinen zu erlauben, die als Waffe eingesetzt werden soll - dies sei ein Verstoß gegen die Menschenwürde. In einem neuen Verfahren will der Zweite Senat zwar nicht am Abschussverbot rütteln, wohl aber an der restriktiven Haltung des Ersten Senats zum Waffeneinsatz. Dieser hatte der Bundeswehr bei Einsätzen, die nicht der Landesverteidigung gelten, den Gebrauch spezifisch militärischer Kampfmittel untersagt, zum Beispiel von Bordwaffen eines Kampfflugzeuges. Der Zweite Senat will Inlandseinsätze der Bundeswehr zwar auch künftig nur ausnahmsweise "bei besonders schweren Unglücksfällen" erlauben, dann allerdings, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, mit dem gesamten Waffenarsenal.
Nach Voßkuhles Worten will das Gericht zunächst abwarten, bis die insgesamt vier Stellen in beiden Senaten neu besetzt sind, die nun durch ausscheidende Richter frei werden. Die Plenarentscheidung wäre erst die fünfte in der Geschichte des Gerichts - und die erste zu einer fundamentalen Verfassungsfrage. Voßkuhle sagte, es handle sich dennoch "um keinen dramatischen Konflikt, sondern um ein für Juristen übliches Ringen um Argumente". Die Debatten im Gericht seien von großer Intensität und Härte geprägt, "und das muss so sein". Nur so könne sich die beste Meinung durchsetzen; "ich meine sogar, wir sollten häufiger ins Plenum gehen, wenn es um wichtige Entscheidungen geht," sagte er.
Ende Januar oder Anfang Februar will der Zweite Senat zudem über mehrere Verfahren zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Rückfalltäter verhandeln. Er wäre "dankbar", wenn der Gesetzgeber bis dahin ein Konzept vorgelegt hätte, sagte Voßkuhle. Geklärt werden muss, wie das Karlsruher Gericht mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg umgeht, der das deutsche System der Sicherungsverwahrung grundsätzlich in Frage gestellt hat. Inzwischen mussten mehrere gefährliche Straftäter aus dem Vollzug entlassen werden. "Bei derart großen Auswirkungen eines Urteils" wäre "etwas mehr Zurückhaltung des EGMR wünschenswert", sagte der Präsident. Der Straßburger Gerichtshof hätte Deutschland zum Beispiel eine Frist von zwei Jahren zur Umsetzung des Urteils setzen können.
Weniger angespannt ist nach Voßkuhles Worten das Verhältnis zum zweiten Europa-Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Karlsruher Haltung sei seit dem Urteil zum Vertrag von Lissabon geprägt vom Grundsatz der Europarechtsfreundlichkeit. "Wir sind nicht die Oberaufpasser des EuGH", sagte Voßkuhle. "Es war nie unser Bestreben, einen Krieg der Gerichte anzufangen."
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(SZ vom 18.10.2010/segi)
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"Inlandseinsätze der Bundeswehr zwar auch künftig nur ausnahmsweise "bei besonders schweren Unglücksfällen" erlauben, dann allerdings, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, mit dem gesamten Waffenarsenal."
Nun, kaum jemand kann bestreiten, dass die derzeitige globale Wirtschaftkriese a ein ganz besonderer Unglücksfall ist und dehals künftige Armutsaufstände mit dem gesamten Waffenarsenal bekämpft werden müssen. Natürlich nur genauso verhältnismässig wie in Stuttgart, wo man schonmal ein Auge ausgeschossen bekommt, wenn man eine Kastanie in die Luft wirft.
Die CDU/CSU haben schon vor langer Zeit ihre Parteigänger an den Machthebeln stationiert um eventuelle rechtliche "Bedenken" zu Gesetzen im Keim zu ersticken!
So wird unterschwellig Druck auf die Gesetzgebung ausgeübt und als Joker haben sie den BP Graumann der dann diese Lobby Gesetze unterzeichnet und sie zu deutschem CDU/CSU Recht macht!
Die Lobbyisten sitzen im Kanzleramt und in der Administration und Diktieren die Gesetzes Texte und die Politiker übernehmen die Texte!
Wenn sie es dann mal zu toll getrieben haben mit den Formulierungen und selbst der dümmste es merken muß das die Lobbyisten da die Finger drin haben ,dann hat man ja noch die Geheimwaffe !Die Parteigänger in den Positionen!
Demokratie a la CDU/CSU/FDP!
Wenn man Prantls Artikel zur Neubesetzung des Bundesverfassungsgerichts und dem Verfahren dazu, kann man sich Ihren Gedanken nur anschließen.
Demokratie kommt in diesem Bereich auch nicht vor.
Auch wenn davon die Rede war, daß bei den Richtern nach ihrem Eintreten in dieses Gericht eine rasche Entparteipolitisierung stattfände.
Das wäre dann ja die Umkehrung des Prozesses, der sofort nach dem Einrücken der Parlamentarier im Bundestag stattfindet.
Aha Herr Voßkuhles, also so wie bei Ihnen und dem ehm. Richter Papier?
Sie denken wie unsere Frau Kanzlerin vom Ende her, nicht wahr? Da braucht man ja dann ja nur die richtigen Richter berufen und schon klappt es auch mit der Bundeswehr im Inneren. (Wenn das schon Schäuble schon nicht schaffte, dann muss es Richter Voßkuhles richten)
Es soll wohl auch das Bundesverfassungsgericht politisch soweit unterwandert werden, dass die Regierenden sich quasi die Verfassungstreue ihrer Gesetzesvorhaben auf Zuruf sichern.
Herr Voßkuhles, ich wäre mir an ihrer Stelle nicht mehr so sicher, dass das BverfG beim Volk noch die Anerkennung hat, die sie glauben das es hat. Wenn Richter ein Unglück mit dem "vollen Waffenarsenal" behandeln wollen anstatt mit "Search&Rescue", dann läuft da was schief, und zwar gewaltig!
Herr Voßkuhles, ich glaube nicht, dass sich der mündige Bürger weiter verschauckeln lässt - auch nicht von den Rot-Roben. Der Bürger zeigt ja gerade mit S21 und AntiAKW, dass auch der Verfassungsstaat am Ende ist, weil auch das BVerfG zu oft die ständige Korruption (meist Lobbyismus genannt) allimentierte!
Herr Voßkuhles nehmen sie zur Kenntnis: "Wir sind das Volk - UND wir wollen keine Bundeswehr in unserer Heimat herumballern sehen!" - sollen die Schießwütigen nach Afghanistan gehen, wo sie eigentlich auch nix zu suchen hätten, weil ebenfalls verfassungswidrig.
"Der Zweite Senat will Inlandseinsätze der Bundeswehr zwar auch künftig nur ausnahmsweise "bei besonders schweren Unglücksfällen" erlauben, dann allerdings, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, mit dem gesamten Waffenarsenal."
Wie können Bundesrichter so dermaßen naiv sein? Politiker mehr Rechte zu geben ist noch immer in die Hose gegangen! Wie wäre es, Polizei und Feuerwehr so auszurüsten, dass es die Bundeswehr nicht braucht? Warum hat die Polizei keine, sehr wohl aber die Bundeswehr, Hubschrauber mit Wärmebildkameras?
Schon bei den G8 in Heiligendamm haben die Politiker bewiesen, dass Grundrechte im Zweifel nicht zählen. Geändert hat sich seitdem nichts.
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