Bundestag wegen Meldegesetz in der Kritik Wenn Volksvertreter vor sich hin tagen

Erst fehlen die Abgeordneten, um einen Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld einzubringen. Kurz darauf beschließen sie ein Meldegesetz, ohne recht zu wissen, was sie tun. Der Bundestag schadet seinem Anspruch, als Gesetzgeber das letzte Wort zu haben. Doch er ist viel besser, als er sich mitunter inszeniert.

Ein Kommentar von Nico Fried

Binnen weniger Wochen hat der Bundestag zweimal ein schlechtes Bild abgegeben. Und zwar im Wortsinne. Denn es sind gerade auch Fernsehbilder, die bei den Wählern einen negativen Eindruck von ihrem Parlament verfestigen. Von den Nichtwählern ganz zu schweigen.

Ein 57-Sekunden-Clip aus der Sitzung zum Meldegesetz (hier ein Screenshot) wirkt nun wie ein Video-Beweis für die Unfähigkeit des Parlaments.

(Foto: dapd)

Beim ersten Mal war Mitte Juni zu sehen, dass nicht genügend Abgeordnete anwesend waren, um den Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld einzubringen. Beim zweiten Mal hingegen hat eine kleine Schar von Volksvertretern im Juli ein Meldegesetz beschlossen, von dem die allermeisten Abgeordneten erst zu wenig wussten und jetzt nichts mehr wissen wollen. Ein 57-Sekunden-Clip aus der entsprechenden Sitzung wirkt nun wie ein Video-Beweis für die Unfähigkeit des Parlaments.

Einmal hat der Bundestag also nichts getan, weil er nicht mehr arbeiten konnte - und das andere Mal hat er gearbeitet, aber nicht recht gewusst, was er tut. Der Bundestag riskiert damit in diesen Zeiten der Krise Ungemach über den üblichen Politikverdruss hinaus: Er schadet dem eigenen Anspruch, in der unaufhaltsamen Europäisierung politischer Entscheidungen die Rechte als Gesetzgeber und den Einfluss als Ort der Debatte zu behaupten.

Wenn ein Verfassungsorgan bei einem vergleichsweise harmlosen Meldegesetz das demokratische Verfahren wie dilettantisches Gestümper erscheinen lässt, zieht es den eigenen Anspruch geradezu ins Lächerliche, in der Euro-Krise stets das letzte Wort über das zu haben, was den meisten Bürgern am wichtigsten ist: ihr Geld.

Die größte Verantwortung für das Erscheinungsbild des Bundestags tragen die Fraktionen, die über die Mehrheit verfügen. Die Möglichkeit zu regieren, bringt eben auch die Pflicht mit sich, die Mehrheit dafür jederzeit zu gewährleisten. Diese Pflicht hat die Koalition beim ersten Versuch, das Betreuungsgeld ins Parlament einzubringen, nicht erfüllt.

Die Opposition hat diesen Missstand damals öffentlich sichtbar gemacht und die Koalition damit bloßgestellt. Das war recht und billig - vielleicht ein wenig zu billig. SPD, Grüne und Linke sollten sich nämlich nicht täuschen: Die große Mehrheit der Bürger wertet eine Arbeitsunfähigkeit des Parlaments bestimmt nicht als Fehler einzelner Parteien, sondern als Versagen "der Politik", ja "der Politiker".