Beschneidung in Deutschland:Bundestag erlaubt rituelle Beschneidungen

Religiös motivierte Beschneidungen von Säuglingen bleiben erlaubt. Das beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit. In der vorangegangenen Debatte wurde bis zuletzt über Details gestritten.

Der Bundestag hat mit großer Mehrheit das Gesetz zur rituellen Beschneidung von Jungen jüdischen und muslimischen Glaubens beschlossen. 434 der Abgeordneten stimmten am Mittwoch in namentlichen Abstimmung für den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf. 100 stimmten dagegen, 46 enthielten sich. Mit dem Gesetz wird klargestellt, dass Eltern das Recht haben, ihre Söhne unter Einhaltung bestimmter Standards schon kurz nach der Geburt beschneiden zu lassen.

Zuvor waren Oppositionspolitiker mit ihrem Vorhaben gescheitert, die Beschneidung von jüdischen und muslimischen Jungen erst ab einem Alter von 14 Jahren zu erlauben. Der Gesetzentwurf von 66 Abgeordneten der SPD, Linken und Grünen bekam im Bundestag keine Mehrheit. Nach ihrem Willen sollte auch nur ein Arzt den Eingriff vornehmen dürfen.

Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch begrüßte die Entscheidung. Sie sei erleichtert darüber, weil die Erlaubnis zur religiös motivierten Beschneidung minderjähriger Jungen nicht nur eine vermeintliche Rechtsunsicherheit beseitige, sondern ein unmissverständliches Signal sei, erklärte Knobloch. "Mit diesem Gesetz bleibt die Jahrtausende alte, unverzichtbare und konstitutive jüdische Praxis der Beschneidung auch in Deutschland - wie überall in der Welt - rechtmäßig möglich", sagte sie. Die Bundesregierung habe einen klugen und ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt, der die deutliche Mehrheit im Parlament gefunden habe.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) äußerte sich nach der Abstimmung ebenfalls zufrieden. Der Bundestag habe "schnell, aber gründlich und ausführlich über schwierige rechtliche Fragen beraten und entschieden", erklärte sie. Der Beschluss setze einen Endpunkt unter die Debatte. Das von ihr vorgelegte Gesetz erlaubt den Einsatz religiöser Beschneider, solange das Kind nicht älter als sechs Monate ist.

Der Abstimmung war eine zweistündige Debatte vorausgegangen, in der bis zuletzt um Details gerungen wurde. Das Recht auf Beschneidung eines Jungen von Geburt an wird künftig im Sorgerecht verankert.

Ein Gesetz zur Regelung der medizinisch nicht notwendigen Beschneidung war nötig geworden, nachdem das Kölner Landgericht den Eingriff aus religiösen Gründen im Mai als Körperverletzung gewertet hatte. Bei Juden und Muslimen löste das Urteil Protest und Unsicherheit aus. In beiden Religionen gehört die Beschneidung zur Tradition.

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