Beamte:Hoheit oder Freiheit

Lesezeit: 2 min

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über das Streikrecht für beamtete Lehrer: Dass sie im Gegensatz zu anderen Beamten die Arbeit einstellen dürfen, halten Experten für unwahrscheinlich. Die GEW sieht das anders.

Von WOLFGANG JANISCH, Karlsruhe

Es könnte sein, dass nun ein sehr langer Kampf zu Ende geht. Seit den 70er-Jahren fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ein Streikrecht für verbeamtete Lehrer - an diesem Dienstag verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu dem Thema. Auslöser des Verfahrens sind vier Verfassungsbeschwerden von Lehrern, die sich wegen Beteiligung an Streikaktionen Disziplinarmaßnahmen eingehandelt hatten. In der Karlsruher Verhandlung im Januar war auf der Richterbank eine gewisse Tendenz zu erkennen, das Streikverbot zu erhalten; der Zweite Senat unter Vorsitz von Andreas Voßkuhle wird sich nicht nachsagen lassen wollen, er habe die Axt ans Berufsbeamtentum gelegt. Die Verhandlung ergab auch viele Fragen an Bund und Länder, sie lassen sich so zusammenfassen: Unternehmen die Regierungen eigentlich selbst genug, um ihr viel gepriesenes Beamtenwesen zu legitimieren?

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: