André K. im NSU-Prozess:Zschäpe-Verteidiger unterbrechen Befragung

Neonazi André K. stand mit dem NSU in Kontakt. Vor Gericht bleibt er vage, eine Neuigkeit gibt er jedoch preis: ein Treffen mit Uwe Böhnhardt. Dann unterbrechen die Anwälte von Beate Zschäpe abrupt die Befragung - und stellen einen Befangenheitsantrag gegen einen Richter.

Aus dem Gericht von Tanjev Schultz

In Jena war André K. lange Zeit ein führender Neonazi. Er hing mit den späteren NSU-Terroristen herum, fuhr zu Aufmärschen, hörte rechtsradikale Musik. Dann gingen die Freunde in den Untergrund, und zumindest in der ersten Zeit hielt André K. weiter Kontakt. Sie vereinbarten konspirative Anrufe in Telefonzellen.

Es war das Ende der Neunzigerjahre, damals standen Telefonhäuschen noch an fast jeder Ecke. Die Neonazis hatten dieses System schon erprobt, bevor Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sich vor der Polizei versteckten. André K. berichtet am Mittwoch als Zeuge im NSU-Prozess, sie hätten zeitweise sogar eine "Dechiffriertabelle" gehabt, um die Angaben über Telefonzellen und Uhrzeiten verschlüsselt weitergeben zu können.

Der Auftritt des 38-Jährigen gestaltet sich ansonsten so zäh wie im vergangenen Jahr, als er schon einmal als Zeuge geladen war. André K., ein korpulenter Mann mit heller Stimme, kann oder will sich nur an wenig erinnern. Wenn Richter Manfred Götzl ihn zur Flucht des Trios befragt, sagt er immer wieder, er wisse es nicht mehr. Wie war die Hilfe für das Trio im Einzelnen organisiert? Wer hat was gemacht? André K. bleibt stets vage.

Für Zschäpe und ihre beiden Freunde sollte André K. gefälschte Pässe organisieren, bekam dann aber von einer windigen Person nur Blanko-Pässe ohne Lichtbilder und ohne Daten. Die näheren Umstände der Aktion sind André K. nicht zu entlocken. Der Angeklagte Ralf Wohlleben, ein ehemaliger NPD-Funktionär aus Jena, soll eingeweiht gewesen sein, aber richtig festlegen will sich der Zeuge darauf nicht. "Definitiv" habe aber der Neonazi Tino Brandt, der damals auch V-Mann des Verfassungsschutzes war, von der Sache gewusst.

Eine Neuigkeit gibt André K. dann aber doch preis: Er behauptet, sich mit Uwe Böhnhardt getroffen zu haben, während im Januar 1998 jene Razzia lief, die der Auslöser dafür war, dass das Trio untertauchte. Angeblich rief Böhnhardt seinen Freund an, als die Polizei kam, und André K., der um die Ecke wohnte, lief hinüber zu seinem Freund und sprach mit ihm.

In Polizeiberichten und Zeugenaussagen zu der Razzia war davon bisher nie die Rede gewesen. Angeblich kündigte Böhnhardt seinem Freund an, er werde mit dem Auto türmen, sobald sich dazu eine Gelegenheit finde. Tatsächlich konnte Böhnhardt ungehindert davonbrausen, obwohl die Polizei in einer von ihm genutzten Garage Rohrbomben und Propaganda-Material fand.

"Massive Vorverurteilung"

Dann wird die Befragung von André K. abrupt unterbrochen. Die Verteidiger von Beate Zschäpe kündigen einen Befangenheitsantrag gegen einen der Richter an, die neben Götzl sitzen, aber nur selten oder gar nicht das Wort ergreifen. Alle sind nun gespannt, was da kommen mag. Nach einer längeren Pause trägt Zschäpes Anwalt Wolfgang Heer die Begründung vor: Unmittelbar vor Beginn der heutigen Verhandlung habe Richter Peter Lang den Sitzungssaal betreten mit einem Aktenordner, der beschriftet gewesen sei mit: "HV NSU".

HV steht für Hauptverhandlung. Mit der Beschriftung habe der Richter verdeutlicht, dass er nicht unvoreingenommen sei. Denn, so Heers Argumentation, die Existenz einer terroristischen Vereinigung namens NSU müsse ja erst erwiesen werden. Heer beklagt eine "massive Vorverurteilung" seiner Mandantin.

Die Angeklagten André E. und Ralf Wohlleben schließen sich dem Befangenheitsantrag an. Die Verteidiger Zschäpes und Wohllebens haben im Verlauf des Prozesses schon mehrere Befangenheitsanträge gestellt. Bisher wurden sie jedes Mal abgelehnt.

Die Bundesanwaltschaft hält den Befangenheitsantrag für unbegründet. Bei "vernünftiger" Würdigung handle es sich bei der Beschriftung "HV NSU" lediglich um eine schlagwortartige Bezeichnung des Prozessgegenstands. Das Gericht muss nicht sofort über den Antrag entscheiden und wird seine Entscheidung erst in den kommenden Tagen bekanntgeben.

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