Al-Qaida-Prozess:Gericht lehnt Durchsuchung des Bundeskriminalamts ab

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat eine Durchsuchung des Bundeskriminalamts am Freitag abgelehnt. Mehrere Verteidiger im Düsseldorfer Al-Qaida-Prozess hatten dies beantragt.

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat eine Durchsuchung des Bundeskriminalamts abgelehnt. Mehrere Verteidiger im Düsseldorfer Al-Qaida-Prozess hatten dies beantragt.

Die Anwälte vermuteten, dass die Terrorverdächtigen in ihrer Wohnung mit versteckten Kameras observiert wurden. Dafür gebe es in den Akten aber keinerlei Anhaltspunkte, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Kamera-Einbau sei zwar geprüft, aber verworfen worden. Eine Durchsuchung sei daher nicht geboten und außerdem unzulässig.

In dem Terrorprozess müssen sich seit Ende Juli vier Angeklagte als mutmaßliche Al-Qaida-Terroristen verantworten. Die 21- bis 32-jährigen Männer sollen im vergangenen Jahr einen Bombenanschlag in Deutschland vorbereitet haben. Sie waren in Düsseldorf und Bochum festgenommen worden.

Grundlage des Misstrauens der Verteidiger sind die Abhörprotokolle in den Prozessakten. Darin werden den Angeklagten auch kaum verständliche Gesprächspassagen eindeutig zugeordnet. Die Verteidiger hatten deswegen vermutet, dass die staatlichen Lauscher die Abgehörten während der Gespräche auch sehen konnten.

Das Amtsgericht Wiesbaden hatte die Observation mit Hilfe von Kameras sogar auf Grundlage des neuen BKA-Gesetzes erlaubt. So gewonnene Informationen dürfen aber nur zur Gefahrenabwehr, nicht für die Strafverfolgung verwendet werden.

Die Männer schweigen bislang zu den Tatvorwürfen. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft. Das Gericht trat am Freitag in eine vierwöchige Verfahrenspause ein. In dieser Zeit sollen die Verteidiger Gelegenheit haben, die umfangreichen Abhördateien und Gesprächsprotokolle zu überprüfen.

© Süddeutsche.de/dpa/fzg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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