Forderung nach schärferem Waffenrecht:Verfassungsgericht weist Klage von Winnenden-Eltern ab

Die Waffen lagen im Schlafzimmer, nicht wie vorgeschrieben im Tresor: Tim Kretschmer tötete 2009 in Winnenden 16 Menschen. Nun wollten Eltern von Opfern vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um eine Verschärfung des Waffenrechts zu erzwingen. Doch das Gericht will ihre Klage nicht bearbeiten.

16 Menschen starben am 11. März 2009 in der Umgebung von Winnenden. Elf weitere wurden zum Teil schwer verletzt. Tim Kretschmer hatte sich am Vormittag des Tages auf einen Amoklauf begeben, auf dem er zunächst an der Albertville-Realschule Schüler und Lehrer erschoss und sich nach einer mehrstündigen Flucht vor der Polizei schließlich selbst tötete.

Die Tragödie ist seitdem Teil des Lebens der Eltern und Familien der Getöteten. Sie verloren Kinder, Freunde und Partner, weil der 17-Jährige sich zu leicht Schusswaffen des Vaters besorgen konnte. Er hatte die Tatwaffe nicht wie vorgeschrieben in einem Waffentresor, sondern im elterlichen Schlafzimmer aufbewahrt.

Mit drei Klagen wollten die Angehörigen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um eine Verschärfung des Waffenrechts zu erzwingen. Doch das Gericht hat entschieden, dass es die Klage nicht annehmen wird. Das geltende Waffenrecht verletze die Beschwerdeführer nicht in ihrem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, erklärte das Gericht. Der Gesetzgeber habe bei der Erfüllung seiner Schutzpflichten einen weiten Einschätzungsspielraum ( hier die Entscheidung im Wortlaut).

Zwei der Kläger sind Eltern von Kindern, die beim Amoklauf in einer Schule in Winnenden 2009 erschossen wurden. Sie hatten in ihren Verfassungsbeschwerden kritisiert, dass der Gesetzgeber den Gebrauch von tödlichen Waffen im Schießsport nicht ausreichend einschränke.

© Süddeutsche.de/dpa/rela - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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