Starregisseur Polanski muss weiter in der Schweiz im Gefängnis ausharren. Eine Freilassung gegen Kaution ist laut Bundesamt für Justiz nicht sicher genug: Die Fluchtgefahr sei zu hoch.
Starregisseur Roman Polanski bleibt vorerst im Gefängnis. Das Schweizer Bundesamt für Justiz lehnte eine Haftentlassung ab. Ein Justizsprecher begründete dies mit der hohen Fluchtgefahr.
Ihm wird Vergewaltigung einer Minderjährigen vorgeworfen: Regisseur Roman Polanski. (© Foto: ddp)
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Der 76-Jährige war am 26. September auf Grund eines US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz auf dem Flughafen Zürich-Kloten verhaftet worden. Ihm wird vorgeworfen, 1977 in den USA ein 13-jähriges Mädchen sexuell missbraucht zu haben.
Noch vor der Urteilsverkündung war er nach Europa geflohen. In den vergangenen drei Jahrzehnten lebte Polanski in Frankreich. Dem Kultregisseur droht nun die Auslieferung an die USA. Er selbst hat sich bislang nicht zu seiner Verhaftung geäußert.
Seine Anwälte hatten sich an die Beschwerdekammer des Schweizer Bundesstrafgerichts gewandt, um seine Freilassung zu erreichen. Das Justizministerium riet in einer Anfrage von der Haftentlassung ab. Der endgültige Entscheid des Bundesstrafgerichts wird in den kommenden Tagen erwartet.
"Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass eine sehr hohe Fluchtgefahr besteht", sagte Ministeriumssprecher Folco Galli. Darum sei eine Haftentlassung gegen Kaution nicht möglich. Nur so könnte die Anwesenheit Polanskis während des Auslieferungsverfahren gewährleistet werden.
Ein formelles Auslieferungsverfahren könnte sich über viele Monate hinziehen. Polanski kann sich aber jederzeit auch mit einer vereinfachten Auslieferung an die USA einverstanden erklären. Juristen halten diese Möglichkeit für die wahrscheinlichste Variante, falls es den Anwälten gelingt, Zusicherungen der US-Justiz zu erhalten, dass der Regisseur dort keine Haftstrafe absitzen muss.
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(AP/dpa/afis/jab)
Kommentar von Donata1: ..."Mein "Engagement" erwachte angesichts der völligen Nebenkriegschauplätze, die da eröffnet wurden plus dem hanbüchenen Unfug zu Überlegungen, dass die Schweiz etwa "einen Kotau" vor den USA übten."
Zu diesem...
zu chlange001:
Interessant wenn Sie zwischen einem Kind und einem Kind im biologischen Sinn differenzieren. Sind dann Mädchen, die schon mit 12 bis 13 Jahren geschlechtsreif sind, zum Abschuß freigegeben? Außerdem liegt der Verdacht nahe, daß Polanski das Alter des Mädchens kannte.
zu Peter27:
Zu welchem Artikel wollten Sie eigentlich Ihren Kommentar abgeben?
Selbstverständlich hat die Schweizer Regierung/Justizministerium bei der amerikanischen Regierung geschleimt, kein Thema! Als schönes Indiz ist die Pressekonferenz mit der Wirtsahftsministerin Doris Leuthart. Ist dies nicht ein Fall für das Justizministerium? Wieso erklärt uns die Wirtschaftsministerin den rechtlichen Vorgang??? Selbstverständlich geht es um die UBS, was denn sonst?! Selbstverständlich sind die Schweizer Staatsmänner/frauen wieder mal der Speichellecker der USA... Man hätte 30 Jahre Zeit gehabt, Polanski in Paris zu verhaften. Er hat so seine bevorzugten Lokal, wo man ihn täglich treffen konnte. Wäre überhaupt kein Problem gewesen.
Was haben unsere Budesräte nur für eine kleinbürgerliche, spiessige Art sich bei einem anderen Staat so schleimig anzubiedern, pfui Teufel!
Über die Schuldfrage mag ich hier nicht mehr diskutieren, die ist so oder so klar.
Ich teile Ihre Hoffnung, im letzten Absatz. ich fand und finde die Diskussionen unterirdisch. Es kann nicht um eine Bewertung der Sache als solcher gehen, das mögen die Amerikaner mit ihrem Herrn P allein ausmachen. Der Belästigungsfaktor, nicht nur für mich, fängt - fing - an, bei schleichenden Insinuierungen (die ich auch bei Ihnen teils sehr offen lese). Was wird hier daherbemüht, wo es um nichts als ein Auslieferungsbegehr geht? Ihre Weiterungen sind für mich nicht nur unnachvollziehbar, sondern ehrlich gesagt, gefährlich, verharmlosen sie, lenken sie ein Thema in eine ungute Richtung. Vollends fürchterlich und sehr demaskierend ist ein Wort wie "Zwangsmittel", die das Opfer zur Beitreibung des ihm vorgeschlagenen Schadensersatzes ergriffen habe. Ich möchte das gar nicht weiter kommentieren.
Damit wir uns richtig verstehen: ich bestreite Ihnen dieses Recht nicht ,aber es ist schockierend zu sehen, wie leicht eine Diskussion in die Irre geführt (wird) gehen kann.
Mein "Engagement" erwachte angesichts der völligen Nebenkriegschauplätze, die da eröffnet wurden plus dem hanbüchenen Unfug zu Überlegungen, dass die Schweiz etwa "einen Kotau" vor den USA übten.
Natürlich habe ich hier in diesem Forum und zu diesem Fall schon viel zu viel geschrieben, und seanbutler hat natürlich ein Recht auf seine Meinung, aber er hatte gefragt, warum er für seinen ersten Kommentar zuerst nur rote Balken eingefangen hat. Die Antwort ist, dass er glaubt, ein komplexes Thema mit vielen unbekannten Faktoren mal eben in vier Zeilen einfach so summarisch abgefertigen zu können.
Außerdem legt die Tatsache (entsprechend den zur Verfügung stehenden Meldungen), dass das damalige Opfer 1996 noch mit Zwangsmitteln versucht hat, ihre zivilrechtlichen Geldansprüche an P. einzutreiben, ihn aber seit 1997 öffentlich verteidigt, sehr wohl den Schluss nahe, dass er gezahlt hat.
Die Bemerkung zur Parthenophilie / Neoterophilie bezog sich auf die Pädophilievorwürfe in einen (und nicht nur einem) anderen Kommentar. Offensichtlich war das Mädchen damals kein Kind im biologischen Sinn mehr, insofern macht der Anwurf der Pädophilie keinen Sinn; bei Parthenophile handelt es sich, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht unbestritten um eine Paraphilie, sondern um eine fortpflanzungsbiologisch sinnvolle sexuelle Vorliebe - dass wir aus zivilisatorischen Gründen völlig zu Recht die Beziehungen zwischen Erwachsenen und pubertierenden Minderjährigen ablehnen und der Staat sie gerechterweise unter Strafe stellt, steht auf einem anderen Blatt.
Aber egal; ich hoffe, die Sache wird bald so oder so rechtlich geklärt, damit wir uns wieder mit etwas anderem beschäftigen können.
Paging