Wegen Fluchtgefahr:Polanski bleibt vorerst in Haft

Starregisseur Polanski muss weiter in der Schweiz im Gefängnis ausharren. Eine Freilassung gegen Kaution ist laut Bundesamt für Justiz nicht sicher genug: Die Fluchtgefahr sei zu hoch.

Starregisseur Roman Polanski bleibt vorerst im Gefängnis. Das Schweizer Bundesamt für Justiz lehnte eine Haftentlassung ab. Ein Justizsprecher begründete dies mit der hohen Fluchtgefahr.

Ihm wird Vergewaltigung einer Minderjährigen vorgeworfen: Regisseur Roman Polanski. (Foto: Foto: ddp)

Der 76-Jährige war am 26. September auf Grund eines US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz auf dem Flughafen Zürich-Kloten verhaftet worden. Ihm wird vorgeworfen, 1977 in den USA ein 13-jähriges Mädchen sexuell missbraucht zu haben.

Noch vor der Urteilsverkündung war er nach Europa geflohen. In den vergangenen drei Jahrzehnten lebte Polanski in Frankreich. Dem Kultregisseur droht nun die Auslieferung an die USA. Er selbst hat sich bislang nicht zu seiner Verhaftung geäußert.

Seine Anwälte hatten sich an die Beschwerdekammer des Schweizer Bundesstrafgerichts gewandt, um seine Freilassung zu erreichen. Das Justizministerium riet in einer Anfrage von der Haftentlassung ab. Der endgültige Entscheid des Bundesstrafgerichts wird in den kommenden Tagen erwartet.

"Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass eine sehr hohe Fluchtgefahr besteht", sagte Ministeriumssprecher Folco Galli. Darum sei eine Haftentlassung gegen Kaution nicht möglich. Nur so könnte die Anwesenheit Polanskis während des Auslieferungsverfahren gewährleistet werden.

Ein formelles Auslieferungsverfahren könnte sich über viele Monate hinziehen. Polanski kann sich aber jederzeit auch mit einer vereinfachten Auslieferung an die USA einverstanden erklären. Juristen halten diese Möglichkeit für die wahrscheinlichste Variante, falls es den Anwälten gelingt, Zusicherungen der US-Justiz zu erhalten, dass der Regisseur dort keine Haftstrafe absitzen muss.

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