Das Landgericht Mannheim hat Jörg Kachelmann aus Mangel an Beweisen vom Verdacht der besonders schweren Vergewaltigung freigesprochen.
Der Vorsitzende Richter Michael Seidling sagte, das Urteil beruhe nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld Kachelmanns oder einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt sei. Das Landgericht Mannheim habe aber begründete Zweifel an der Schuld des Angeklagten, der deshalb nach dem In-dubio-pro-reo-Grundsatz (im Zweifel für den Angeklagten) freizusprechen sei. Ein Urteil könne nicht aufgrund einer bloßen Verdachtslage gesprochen werden. Die Verdachtsmomente hätten sich zwar im Laufe der Verhandlung "abgeschwächt, aber nicht verflüchtigt".
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung auf Freispruch. Jedoch kritisierte der Vorsitzende Richter Verteidiger Johann Schwenn scharf. Dieser habe mehrfach in seinem Verhalten vor der Strafkammer Anstand und Respekt vermissen lassen.
Im Publikum gab es nach Urteilsverkündung spontanen Applaus und Jubel. In dem Urteil heißt es, dass Kachelmann für seine Zeit in Untersuchungshaft entschädigt werden wird. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Der 52-Jährige hatte vor der Verkündung des Urteils versteinert gewirkt, danach schien er erleichtert.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Schweizer besonders schwere Vergewaltigung seiner Exfreundin vorgeworfen und eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert. Kachelmanns Verteidiger hatten hingegen auf Freispruch plädiert.
Der Prozess vor der 5. Großen Strafkammer, in dem Aussage gegen Aussage stand, dauerte rund neun Monate. Seine ehemalige Geliebte warf Kachelmann vor, sie in ihrer Wohnung mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Kachelmann bestritt die Vorwürfe stets.
Kachelmann hatte in seiner Vernehmung vor dem Haftrichter und öffentlich immer seine Unschuld beteuert, vor Gericht allerdings nicht ausgesagt. Seine Verteidiger hatten unter anderem auf Widersprüche in den Aussagen der Nebenklägerin hingewiesen, die zum Teil in ihren ersten Vernehmungen falsche Angaben gemacht hatte und diese später korrigierte. Auch die rechtsmedizinischen Gutachten ließen zum Teil den Schluss zu, dass sich die Frau ihre Verletzungen selbst zugefügt haben könnte.
Mit dem Urteil geht nach 44 Verhandlungstagen einer der spektakulärsten Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik zu Ende. Kachelmann war im März 2010 am Frankfurter Flughafen festgenommen worden und saß 132 Tage lang in Untersuchungshaft.
Mit ihrer Forderung von vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe war die Anklage unter der eigentlich für schwere Vergewaltigungen vorgesehenen Mindeststrafe von fünf Jahren geblieben. Die Staatsanwaltschaft begründete das mit der Beeinträchtigung Kachelmanns durch die umfassende Medienberichterstattung über das Verfahren.
Die Staatsanwaltschaft hatte vorab angekündigt, sie wolle bei einem Freispruch höchstwahrscheinlich Revision einlegen.