Urteil im Prozess um Annas Tod:Lebenslange Haft für Pflegemutter

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Monatelang drückte sie Anna immer wieder unter Wasser, beim letzten Mal so lange, bis das Mädchen starb. Das Bonner Landgericht hat gegen die Pflegeeltern der Neunjährigen nun hohe Haftstrafen verhängt. Die Staatsanwaltschaft attestierte dem Paar einen "menschenverachtenden Umgang".

Sie drückte die neunjährige Anna absichtlich unter Wasser, ihr Mann griff nicht ein: Jetzt sind die Pflegeeltern des qualvoll getöteten Mädchens aus Bad Honnef zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Bonn sprach die 52-jährige Mutter des Mordes schuldig und verhängte eine lebenslange Haftstrafe. Ihr Ehemann wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Er muss für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis.

Weil sie ihr neun Jahre altes Pflegekind ermordete, wurde die 52-Jährige Frau aus Bad Honnef zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. (Foto: dapd)

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Pflegemutter Anna im Juli 2010 in der Badewanne unter Wasser gedrückt und ihr Ehemann zu spät eingegriffen hatte. Der Mann war nach eigenen Angaben erst eingeschritten, als Anna blau anlief. Trotz Wiederbelebungsversuchen konnten die Ärzte in einer Kinderklinik wenig später nur noch den Tod des Kindes feststellen. Der Pflegevater Ralf W. hatte die Tat vor Gericht gestanden und seine Ehefrau Petra W. schwer belastet. Diese wiederum stritt die Tat bis zuletzt ab und schob die Schuld auf ihren Mann.

Mit Annas Tod endete ein monatelanges Martyrium des Mädchens, das zwei Jahre lang bei dem Paar lebte. Die Anklage schilderte, wie die Neunjährige systematisch in insgesamt 20 Fällen für längere Zeit unter Wasser getaucht worden war, teilweise war sie dabei gefesselt. In der tödlichen Nacht fielen den Notärzten mehrere Hämatome auf. Einen Tag später wurden die Pflegeeltern festgenommen.

Der spektakuläre Prozess war zwischenzeitlich unterbrochen worden. Die Pflegeeltern waren zunächst wegen Misshandlung in mindestens 55 Fällen und Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt, in der Verhandlung hatte ein Gerichtsmediziner dann aber klar gemacht, dass Anna mindestens drei Minuten unter Wasser gedrückt worden war. In der Folge forderte die Staatsanwaltschaft auch eine mögliche Verurteilung wegen Mordes. Der Prozess wurde ausgesetzt und neu aufgerollt.

"Menschenverachtender Umgang"

Das Schwurgericht blieb mit seinen Urteilen unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Ankläger hatten beantragt, bei der Pflegemutter als Haupttäterin eine besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit wäre eine Entlassung der Frau auch nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen gewesen.

Die Staatsanwaltschaft attestierte dem Paar während des Verfahrens einen "menschenverachtenden Umgang". Aus Sicht der Anklage hatte die Pflegemutter ein komplexes Lügengebilde aufgebaut und Anna vor dem Jugendamt als problematisches Kind dargestellt - um sich selbst zu schützen. Auch das Jugendamt geriet in die Kritik: Eine Mitarbeiterin der Behörde hatte nach dem Tod Akten manipuliert und zum Teil vernichtet, bevor sie diese an die Staatsanwaltschaft übergab. Wenige Tage später wurden die Räume des Jugendamtes durchsucht und alle Akten des Falls beschlagnahmt.

© sueddeutsche.de/dpa/dapd/leja - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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