Urteil gegen Mann aus Würzburg:Lange Haftstrafe im "Schubkarren-Prozess"

Erst würgt er die Frau mehrere Minuten, dann fährt er sie in einer Schubkarre durch die Stadt - in der Hoffnung, dass sie an der frischen Luft wieder zu sich kommt. Jetzt hat das Landgericht Würzburg einen 45-Jährigen wegen Totschlags verurteilt. Diskussionen hatte es bis zuletzt über den Geisteszustand des Mannes gegeben.

Zehneinhalb Jahre Haft wegen Totschlags. So lautet das Urteil gegen einen 45-jährigen Mann aus Würzburg, der im April eine Bekannte erwürgt und ihre Leiche mit einer Schubkarre durch die Stadt gefahren hatte. Die Strafkammer folgte mit ihrer Entscheidung in weiten Teilen den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die für zwölf Jahre Gefängnis plädiert hatte.

Obwohl die Gutachter dem 45-Jährigen mangelnde Intelligenz "nah am Schwachsinn" attestierten, sei er zur Tatzeit nicht vermindert schuldfähig gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Er habe das Opfer mehrere Minuten gewürgt, "um sie zum Schweigen zu bringen. Der Angeklagte wollte in diesen Minuten ihren Tod, hat ihn zumindest billigend in Kauf genommen." Das Gericht gehe deshalb von vorsätzlicher Tötung aus.

Der Angeklagte hatte bereits bei der ersten Vernehmung gestanden, die 32-Jährige im April in ihrer Wohnung im Streit umgebracht zu haben. Anschließend hatte er ihre Leiche in einer Schubkarre mitten in der Nacht durch den Würzburger Ortsteil Heidingsfeld gefahren.

Er habe gehofft, dass die Frau an der frischen Luft wieder zu sich komme, hatte der Gartenarbeiter zur Begründung erklärt. "Er wollte ihren Tod nicht wahrhaben", sagte der Vorsitzende Richter dazu.

Zugunsten des Angeklagten habe das Gericht sein frühes Geständnis und seine echte Reue gewertet. Dass er die Leiche in einem Acker nahe der Wohnung vergraben hatte, um seine Tat zu vertuschen, legte die Strafkammer indes zum Nachteil des Angeklagten aus.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin kündigte an, Revision einzulegen.

© Süddeutsche.de/dpa/jobr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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