Tod von Oury Jalloh:Oberstaatsanwalt hält Vertuschung im Fall Oury Jalloh für möglich

Teilnehmer einer Demonstration zum zehnten Todestag des Asylbewerbers Oury Jalloh Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt versammelt. (Foto: dpa)

Seit Langem gibt es Zweifel, ob der Tod des Asylbewerbers im Polizeigewahrsam ein Unfall war. Der damals zuständige Staatsanwalt hält eine Vertuschung für denkbar.

Im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh, der in einer Polizeizelle durch ein Feuer umgekommen ist, verwirft der Dessauer Leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann die These eines Unfalltods. Ihm war der Fall im vergangenen Jahr entzogen worden - schon damals äußerte er bereits Zweifel an der Unfallthese. In einem Vermerk vom April, der der Mitteldeutschen Zeitung vorliegt, geht Bittmann sogar von einer Vertuschungstat durch Polizisten aus.

In dem Vermerk beschreibt Bittmann konkret ein Szenario, wonach Beamte den Häftling angezündet haben könnten. Das Motiv könnte demnach gewesen sein, dass dem Asylbewerber zuvor zugefügte Verletzungen vertuscht werden sollten. Auch hätten Ermittlungen zu früheren Todesfällen im Umfeld der Dessauer Polizei verhindert werden können.

Staatsanwaltschaft Halle stellte die Ermittlungen ein

Der Oberstaatsanwalt stützt sich dem Bericht zufolge in seinem Vermerk auf Gutachter und die Ergebnisse eines 2016 unternommenen Brandversuchs, wonach der gefesselte Jalloh mit einer kleinen Menge Brandbeschleuniger übergossen und angezündet worden sei.

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg in Sachsen-Anhalt hatte das Verfahren im vergangenen Jahr an die Staatsanwaltschaft Halle übertragen. Diese stellte das Ermittlungsverfahren im Oktober ein. Halles leitende Oberstaatsanwältin Heike Geyer begründete dies damit, dass das Verfahren "keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter an der Brandlegung ergeben" habe. An der Unfallthese gibt es aber weiterhin massive Zweifel.

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