Prozess:Geldstrafen für Angeklagte, die bewusstlosen Rentner ignorierten

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Mehrere Bankkunden sollen einem hilflosen Mann in einer Essener Bankfiliale nicht geholfen haben und sind nun zu Geldstrafen verurteilt worden. (Foto: dpa)

Drei Bankkunden mussten sich vor Gericht wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. Der Mann, der leblos in einer Bankfiliale auf dem Boden lag, sei ihnen einfach gleichgültig gewesen, sagte der Richter.

Wie ist es zu bewerten, wenn jemand einen Menschen ignoriert, der bewusstlos am Boden liegt? Wenn er gar noch über den Menschen hinwegsteigt, anstatt sich zu kümmern, und dann geht, als wäre nichts gewesen? In Essen hat ein Amtsrichter eine 39 Jahre alte Frau und zwei Männer im Alter von 55 und 61 Jahren zu Geldstrafen verurteilt, weil sie sich nicht um einen Rentner geschert hatten, der reglos in einer Bankfiliale lag. Der Mann sei ihnen einfach gleichgültig gewesen, sagte Richter Karl-Peter Wittenberg, "keiner wollte Hilfe leisten".

Die Staatsanwaltschaft hatte eine "empfindliche Geldstrafe" für die drei Angeklagten gefordert. "Die solidarische Pflicht, Mitmenschen zu helfen, ist in besonderem Ausmaß verletzt worden", sagte Staatsanwältin Nina Rezai in ihrem Plädoyer. Mit der Strafe müsse ein deutliches Zeichen gesetzt werden, "dass wir uns nicht in Richtung einer wegsehenden Gesellschaft bewegen".

Die Verteidiger hingegen hatten Freisprüche für ihre Mandanten gefordert. Die Frau und der 61-jährige Mann hatten ausgesagt, sie hätten den Rentner für einen schlafenden Obdachlosen gehalten. Das Gericht ließ diese Argumentation nicht gelten und verurteilte die Frau wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro. Der 61-Jährige muss 2800 Euro zahlen, der 55-Jährige 2400 Euro.

Eine Überwachungskamera im Vorraum der Bank hatte den Fall dokumentiert, der bundesweit Entsetzen auslöste. Auf dem Weg zum Bankautomaten stiegen insgesamt vier Kunden über den Zusammengebrochenen oder machten einen Bogen um ihn. Erst der fünfte Mensch, der die Bankfiliale nach dem Zusammenbruch des Rentners betrat, rief den Notarzt. Vor Gericht standen an diesem Montag nur drei Personen, das Verfahren gegen den vierten Angeklagten wurde abgetrennt, weil der Gesundheitszustand des Angeklagten geprüft werden muss.

Der Rentner war nach dem Vorfall im Oktober 2016 nicht wieder zu Bewusstsein gekommen und eine Woche später gestorben. Ein Gutachten ergab, dass er auch gestorben wäre, wenn der Arzt früher eingetroffen wäre.

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