Prozess gegen Schüler in Berlin:U-Bahn-Schläger soll vier Jahre hinter Gitter

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"Blanke Aggression": Im Prozess gegen den U-Bahn-Schläger Torben P. fordert die Staatsanwaltschaft mehrere Jahre Haft wegen versuchten Totschlags. Die Anwältin des Opfer wertet die Attacke des Schülers sogar als versuchten Mord.

Seine brutale Attacke könnte ihn für mehrere Jahre hinter Gitter bringen: Im Prozess gegen Torben P. hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre Jugendstrafe gefordert. Im April hatte der 18-Jährige einen Mann am Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße krankenhausreif geprügelt. Eine Überwachungskamera hatte den Gewaltexzess des Schülers aufgezeichnet.

Torben P. (links) hatte in der Nacht zum Ostersamstag 2011 im Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße einen Mann mit einer Flasche niedergeschlagen und sein reglos am Boden liegendes Opfer mit mehreren Fußtritten gegen den Kopf malträtiert. (Foto: Reuters)

Die zuständige Staatsanwältin Katrin Faust beantragte in ihrem Plädoyer vor dem Berliner Landgericht eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Faust sagte, die Tat sei "blanke Aggression, rücksichtslos und äußerst brutal" gewesen. Es habe konkrete Lebensgefahr für das Opfer bestanden.

Ein niederträchtiger Gewaltakt

Die Nebenklage sprach sich in ihrem Plädoyer sogar für eine Verurteilung wegen versuchten Mordes aus. Auch sie forderte vier Jahre Haft für Torben P. Die Anwältin des Opfers sagte, die Tat des 18-Jährigen zeuge von einem menschenverachtenden Vernichtungswillen.

Die Verteidigung betonte in ihrem Plädoyer dagegen, dass es sich bei dem Gewaltexzess "um die spontane Tat eines stark alkoholisierten und unter starker affektiver Erregung stehenden Mannes" handele. Dieser Umstand spreche gegen einen Tötungsvorsatz. Der Anwalt von Torben P. beantragte für seinen Mandanten eine Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren auf Bewährung.

Der Gymnasiast hatte in der Nacht zum Ostersamstag im U-Bahnhof einen Mann mit einer Flasche niedergeschlagen. Dann misshandelte er den reglos am Boden liegenden Handwerker mit vier Fußtritten gegen den Kopf. Der 30-Jährige erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, einen Nasenbeinbruch und Prellungen.

Die Staatsanwaltschaft wertete es als besonders niederträchtig, dass der Angeklagte sich einen alkoholisierten und friedlichen Mann als Opfer aussuchte. Torben P. war zum Tatzeitpunkt ebenfalls stark angetrunken. Die von ihm geltend gemachten Erinnerungslücken erkannten die Strafverfolger aber nicht an: Das Geständnis des Täters sei gezeichnet von Beschönigungen, sagte Anklägerin Faust. Er habe keine Verantwortung übernommen.

Der Schüler hat sich ihrer Darstellung zufolge gezielt den Kopf des Opfers als empfindlichsten Körperteil ausgesucht. Mit brachialer Gewalt habe er zugetreten und sich selbst gefeiert, indem er um sein Opfer herumtanzte. Der Mann leidet bis heute psychisch an den Folgen des Überfalls.

Das Motiv blieb für die Strafermittler im Unklaren. "Es gibt keine nachvollziehbare Antwort für die massive Gewalt gegen eine unbeteiligte Person", so die Staatsanwältin. Unbesehen sei dem Angeklagten zu glauben, dass auch er keine Erklärung habe: "Die Persönlichkeit ist schwer mit der Tat in Verbindung zu bringen."

Der gleichaltrige Mitangeklagte soll dem Plädoyer zufolge wegen gefährlicher Körperverletzung und unterlassener Hilfe bestraft werden. Die Staatsanwaltschaft beantragte drei Wochen Dauerarrest, 100 Stunden Freizeitarbeit und einen Erste-Hilfe-Kurs. Der Kompagnon hatte der Tat zunächst zugeschaut und später selbst einen Mann geschlagen, der helfend eingreifen wollte. Statt sich um das reglose Opfer zu kümmern, waren beide Angeklagte weggelaufen.

Das Urteil wird am 19. September erwartet.

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