Prozess:Dreifachmörderin muss lebenslang ins Gefängnis

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Aus Habgier soll die Angeklagte drei Menschen in Gießen und Düsseldorf ermordet haben. Für die Tat muss sie nun lebenslang ins Gefängnis. (Foto: dpa)
  • Eine 36-jährige Frau ist vom Landgericht Gießen wegen Dreichfachmordes zu lebenslanger Haftstrafe mit Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
  • Der Prozess hatte ein Jahr lang gedauert. Weil die Angeklagte währenddessen keine Aussage gemacht hatte, fällten die Richter das Urteil allein auf Grundlage von Indizien.

Fast ein Jahr lang hatte der Prozess gegen eine 36-jährige Frau gedauert, der die Staatsanwaltschaft den Mord an drei Menschen vorwarf. Jetzt ist die Frau zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Außerdem erkannte das Gericht die besondere Schwere der Schuld und ordnete Sicherungsverwahrung für die Angeklagte an.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Frau im April 2016 in Gießen ihren 79-jährigen Nachbarn, einen Zauberkünstler, erwürgt und bestohlen hat. Anschließend zündete sie die Wohnung des Mannes an, um den Mord zu vertuschen. Ermittler hatten ausgesagt, dass unter dem Fingernagel des ersten Mordopfers die DNA der Angeklagten gefunden worden war. Eine andere Zeugin berichtete, die Frau habe sie für den Tattag um ein falsches Alibi gebeten.

Wenige Wochen nach der Tat soll die Angeklagte außerdem in Düsseldorf eine 86-jährige Frau und deren 58 Jahre alte Tochter getötet haben. Auch in diesem Fall aus Habgier. Um die Ermittler auf eine falsche Spur zu schicken, inszenierte die Angeklagte, nach Überzeugung des Gerichts, ein Familiendrama. Auf ein Rätselheft schrieb sie den Satz: "Tut mir leid, Mama." Die Polizei nahm dann zunächst an, die 58-jährige Tochter hätte erst ihre Mutter und dann sich selbst getötet. Der Fall galt als abgeschlossen. Erst im Laufe der Ermittlungen wegen des Mordes an dem 79-jährigen Zauberkünstler wurde der Irrtum deutlich: In der Aachener Wohnung der Täterin fand die Polizei EC-Karten und Schmuck der beiden getöteten Frauen.

Aus Sicht des Gerichts hat die Angeklagte getrieben von einer "äußerst prekären finanziellen Situation" und einer "krisenhaften Zuspitzung der Lebensumstände" getötet. Da war die Trennung von der Freundin, Probleme mit den Eltern, kein Job, der Konsum von Tabletten und eine "erdrückende Schuldenlast", wie die Vorsitzende auflistete.

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Während des Indizienprozesses hatte die Angeklagte zu den Vorwürfen geschwiegen. Das Gericht hatte mehr als 100 Zeugen befragt. Mit dem Urteil folgten die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.

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