Prozess:Bewährungsstrafe für Bombendrohung bei Schröder-Geburtstag

Als der Altkanzler seinen 70. feiert, wird das Hotel evakuiert - der Täter später zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Jetzt hat das Landgericht Frankfurt das Strafmaß herabgesetzt.

Als Altkanzler Gerhard Schröder vor knapp drei Jahren im Schlosshotel Kronberg seinen 70. Geburtstag feiert, geht eine anonyme Bombendrohung ein. Das Hotel wird evakuiert, Schröder feiert mit seinen Gästen in einem anderen Luxushotel weiter.

Der heute 40-jährige Mann, der die Drohung ausgesprochen hat, stellt sich später der Polizei. Das Landgericht Königsstein verurteilt ihn zunächst zu einem Jahr Gefängnis.

Jetzt hat das Landgericht Frankfurt im Berufungsverfahren die Strafe herabgesetzt und zur Bewährung ausgesetzt. Weil die Räumung des Hotels "mit äußerster Diskretion" abgelaufen sei, habe der Vorgang keine breite Wirkung in der Öffentlichkeit erzielt, sagt die Vorsitzende Richterin. Somit könne der Täter nicht wegen der Störung des öffentlichen Friedens schuldig gesprochen werden, sondern wegen der bloßen Bedrohung. Hier liegt die Höchststrafe bei einem Jahr.

Da zudem von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit ausgegangen werden müsse, habe die Strafe gemildert werden müssen. Die Aussetzung zur Bewährung knüpfte das Gericht an die Auflage, eine Alkoholtherapie fortzusetzen, die der 40-Jährige seit vier Monaten in einer Klinik macht.

Der psychisch kranke und alkoholabhängige Mann hatte sich in zwei E-Mails an das Hotel und später in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft zu der Tat bekannt. Später bestritt er sie vor Gericht und sprach von seinem starken Geltungsdrang. Das Landgericht Königsstein sah ihn unter anderem als überführt an, weil er den Standort der Telefonzelle in Berlin kannte, von der der Anruf gekommen war.

© SZ.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: