Pläne der großen Koalition:Altersbeschränkung für Schönheits-OPs

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Eine neue Nase, größere Brüste - bislang müssen nur die Erziehungsberechtigten einverstanden sein, wenn sich Minderjährige beim Schönheitschirurgen unters Messer legen wollen. Das soll sich nach Vorstellung von Union und SPD bald ändern.

Union und SPD stimmen weitgehend darin überein, Schönheitsoperationen bei Minderjährigen zu untersagen, wenn es keinen medizinischen Grund dafür gibt. Die Frankfurter Rundschau berichtete in ihrer Montagsausgabe, beide Seiten hätten sich bei ihren Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, ein entsprechendes Verbot in dem für 2014 geplanten Präventionsgesetz zu verankern.

Das Vorhaben taucht in dem am vergangenen Mittwoch unterschriebenen Koalitionsvertrag zwar nicht explizit auf. Dem Bericht zufolge vereinbarten die Gesundheitspolitiker das Verbot aber informell, als es um die Inhalte des Präventionsgesetzes ging.

"Zum Jugendschutz gehört es auch, Jugendliche vor den Folgen eines falschen Schönheitswahns zu bewahren. Einen jungen Körper im Wachstum unnötig einem solchen massiven Eingriff auszusetzen, kann körperlich und geistig fatale Folgen haben. Eine Brustvergrößerung als Geschenk für eine 15-Jährige zu Weihnachten finde ich jedenfalls völlig inakzeptabel. Medizinisch nicht notwendige Schönheitsoperationen bei Minderjährigen zu verbieten ist einfach, transparent und unbürokratisch. Es steht zwar nicht im Koalitionsvertrag, aber wenn die SPD da mitmacht, können wir es bald regeln", bestätigt der gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn.

Nach früheren Angaben der Union betreffen etwa zehn Prozent aller kosmetischen Eingriffe Menschen im Alter von weniger als 20 Jahren. Bisher reicht in Deutschland selbst für weitreichende Eingriffe wie Brust-OPs oder Fettabsaugen bei Minderjährigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

Ein medizinischer Grund für eine Schönheitsoperation liegt beispielsweise vor, wenn die Betroffenen aufgrund ihres Aussehens massive seelische Probleme haben. Begründet sind plastisch-chirurgische Eingriffe auch zur Korrektur von Fehlbildungen der Hand oder bei der Behandlung von Verbrennungsfolgen.

Piercings oder Tätowierungen bei Minderjährigen sollen laut dem Bericht auch nach einem Verbot von Schönheits-OPs erlaubt bleiben.

Beide Parteien wollen demnach zudem alle Patienten im Bereich der Schönheitschirurgie besser vor unqualifizierter Behandlung bewahren. Dazu soll der Begriff der kosmetischen Chirurgie und die dafür notwendige fachärztliche Ausbildung genau definiert und die Berufsbezeichnung geschützt werden. Bisher kann in Deutschland jeder zugelassene Arzt Schönheitsoperationen auch ohne eine entsprechende Weiterbildung anbieten.

© Süddeutsche.de/AFP/feko - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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