Ein Ehepaar in Großbritannien will seinen vollständig gelähmten Sohn unter ärztlicher Betreuung sterben lassen - da protestiert der 43-jährige ehemalige Motorradfahrer plötzlich mit einem Blinzeln.
Ein Augenblinzeln hat einen vollständig gelähmten Mann in England vor passiver Sterbehilfe bewahrt. Der 43-jährige Richard kann sich seit einem Motorradunfall im vergangenen Oktober nicht mehr bewegen. Wie die BBC berichtete, waren seine Eltern davon überzeugt, dass er so nicht weiterleben wollte. Sie erinnerten sich daran, dass er einmal gesagt hatte, sollte ihm jemals so etwas zustoßen, wolle er nicht künstlich am Leben gehalten werden.
In gesundem Zustand wünsche sich für den äußersten Notfall jeder die Sterbehilfe herbei, sagt der Vater des gelähmten Patienten. "Aber das ist die Theorie - was man wirklich will, weiß man erst, wenn man wirklich in der Situation ist."
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Deshalb meinten sie, dass die Ärzte das Beatmungsgerät abschalten und ihn sterben lassen sollten, zumal er sich allem Anschein nach im Koma befand und nicht reagierte.
Doch dann fiel dem behandelnden Professor David Menon in einer Spezialklinik in Cambridge auf, dass der Patient mit den Augen blinzelte und diese Fähigkeit auch dafür nutzen konnte, auf Fragen zu reagieren. Der Arzt erkundigte sich deshalb mehrmals bei ihm, ob die Behandlung fortgesetzt werden sollte. Darauf antwortete er jedes Mal "Ja".
Inzwischen hat sich sein Zustand ein wenig verbessert, so dass er auch über Gesichtsausdrücke kommunizieren kann.
Sein Vater hat nun seine Haltung geändert: "In der Kneipe oder auf der Arbeit sagt jeder: "Wenn mir das mal passiert, schaltet die Maschinen ab." Aber das ist die Theorie - was man wirklich will, weiß man erst, wenn man wirklich in der Situation ist."
Der Lebenswille könne sich dann letztlich als stärker erweisen. Die BBC hat eine Dokumentation über Richard und zwei andere Patienten mit schweren Hirnverletzungen in der Spezialklinik in Cambridge gedreht - Titel: "Zwischen Leben und Tod".
"Leben, das ist Bewegung": Felix Grützner tanzt auf Beerdingungen, um an die Verstorbenen zu erinnern und Raum für Gefühle zu schaffen. Jetzt lesen ...
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(dpa/kat/mcs)
Bundespräsident Gauck in Jerusalem
.................. "Lieber würde ich sterben, als blind zu sein!", "Lieber würde sterben, als auf einen Rollstuhl angewiesen zu sein!" usw.!
Die Frage ist, wie stehe ich dem gegenüber, wenn es tatsächlich eintrifft. Ich glaube schon, dass der Lebenserhaltungstrieb eines Menschen, so er nicht schon hirntot ist, sehr, sehr groß ist! Insofern habe ich Probleme mit der Sterbehilfe, und dieser im Artikel beschriebene Fall zeigt eben, dass der Lebenswille eines Menschen wieder durchkommen kann, was akzeptiert werden muss!
Hängen Menschen, die bereits die 90 überschritten haben nur noch an Schläuchen, um am Leben erhalten zu bleiben, obwohl es keine Chance mehr gibt, dass sie gesund werden können, dann bin ich auf alle Fälle dafür, dass diesem Dahinsiechen ein Ende gesetzt wird - und dafür gibt es die Patientenverfügung.
Die Sterbehilfe als solche könnte schon so ausarten, dass sich Menschen von einem anderen Menschen quasi befreien wollen, insbesondere wenn es auch noch ums Geld geht. Ich habe ethische Probleme mit der Sterbehilfe - aber das ist eben meine Meinung!
Na ja...
"In der Kneipe oder auf der Arbeit sagt jeder: 'Wenn mir das mal passiert, schaltet die Maschinen ab.' Aber das ist die Theorie - was man wirklich will, weiß man erst, wenn man wirklich in der Situation ist."
Ich denke, you'll never know before it happens...
Und alleine die Tatsache, dass aus einem Blinzeln wieder Gesichtsmuskelbewegungen werden, wird Menschen in ihrem Lebenswillen bestärken und Hoffnung geben.
Ich will das nicht. Das bewegen von Gesichtsmuskeln reicht mir nicht zum Leben.
Wenn`s diesem Patienten reicht, dann ist es schön daß er die Abschaltung verhindern konnte.
... nur so am Rande. Bei einem Zitat innerhalb der wörtlichen Rede werden einfache Anführungsstriche verwendet.
aber Gott sei Dank nicht zu spät. Aus genau dieser Einsicht heraus sollte NIEMAND das Recht haben, über Leben zu verfügen. Auch nicht aus gut gemeinter "Hilfswilligkeit", die letztlich doch nur Sentimentalität, Anmaßung - und Eigennutz ist.