Süddeutsche Zeitung

Patient blinzelt gegen Sterbehilfe:Der Blick nach vorne

Ein Ehepaar in Großbritannien will seinen vollständig gelähmten Sohn unter ärztlicher Betreuung sterben lassen - da protestiert der 43-jährige ehemalige Motorradfahrer plötzlich mit einem Blinzeln.

Ein Augenblinzeln hat einen vollständig gelähmten Mann in England vor passiver Sterbehilfe bewahrt. Der 43-jährige Richard kann sich seit einem Motorradunfall im vergangenen Oktober nicht mehr bewegen. Wie die BBC berichtete, waren seine Eltern davon überzeugt, dass er so nicht weiterleben wollte. Sie erinnerten sich daran, dass er einmal gesagt hatte, sollte ihm jemals so etwas zustoßen, wolle er nicht künstlich am Leben gehalten werden.

Deshalb meinten sie, dass die Ärzte das Beatmungsgerät abschalten und ihn sterben lassen sollten, zumal er sich allem Anschein nach im Koma befand und nicht reagierte.

Doch dann fiel dem behandelnden Professor David Menon in einer Spezialklinik in Cambridge auf, dass der Patient mit den Augen blinzelte und diese Fähigkeit auch dafür nutzen konnte, auf Fragen zu reagieren. Der Arzt erkundigte sich deshalb mehrmals bei ihm, ob die Behandlung fortgesetzt werden sollte. Darauf antwortete er jedes Mal "Ja".

Inzwischen hat sich sein Zustand ein wenig verbessert, so dass er auch über Gesichtsausdrücke kommunizieren kann.

Sein Vater hat nun seine Haltung geändert: "In der Kneipe oder auf der Arbeit sagt jeder: "Wenn mir das mal passiert, schaltet die Maschinen ab." Aber das ist die Theorie - was man wirklich will, weiß man erst, wenn man wirklich in der Situation ist."

Der Lebenswille könne sich dann letztlich als stärker erweisen. Die BBC hat eine Dokumentation über Richard und zwei andere Patienten mit schweren Hirnverletzungen in der Spezialklinik in Cambridge gedreht - Titel: "Zwischen Leben und Tod".

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.974982
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
dpa/kat
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.