Krefeld: Prozess gegen Rentner:Nachbarin zu Tode erschreckt

Tödliche Warnung: Ein Rentner wollte seine Nachbarin auf ausstehende Schulden hinweisen - und beauftragte drei Männer, die Wohnzimmerscheiben der herzkranken Frau mit Steinen einzuschmeissen.

Es klingt wie der Plot eines Horrorfilms: Ein Mann beauftragt drei Handlanger, seine Nachbarin zu Tode zu ängstigen. Dass es so etwas auch abseits der Leinwand gibt, zeigt ein Prozess, der derzeit in Krefeld verhandelt wird: Ein Rentner hat vor Gericht gestanden, seine Nachbarin buchstäblich zu Tode erschreckt zu haben.

Weil seine Nachbarin ihm Geld schuldete, schmiedete ein Rentner einen perfiden Plan: Er beauftragte drei Männer, die Fensterscheiben der herzkranken Frau mit Steinen einzuschmeißen. (Foto: Reuters)

Der 66-Jährige hatte drei Komplizen beauftragt, der herzkranken Frau mit Steinen die Scheiben ihres Wohnzimmerfensters einzuwerfen. Den Tod der 48-Jährigen habe er aber nicht gewollt, beteuerte der Rentner beim Prozessauftakt vor dem Krefelder Landgericht.

Tödliche Mahnung

Laut Anklageschrift soll er jedoch gewusst haben, dass die Frau an einer Herzkrankheit leidet - und zum Zeitpunkt der Steinwurf-Attacke zu Hause war. Dies habe er seinen Mittätern allerdings verschwiegen. Er soll den drei Männern im Alter zwischen 32 und 44 Jahren eine Tüte mit Steinen und einen Zettel mit der Drohung "Das war erst der Anfang" überreicht haben. Angeblich schuldete die Frau dem Rentner Geld.

Als die Steine die Fensterscheiben zum Bersten brachten, erlitt die Nachbarin einen Schock und musste vom Notarzt wiederbelebt werden. Sie starb wenige Tage später an Herzversagen. Der Angeklagte hätte die tödlichen Folgen einkalkulieren müssen, so der Vorwurf.

Das Verfahren gegen die drei geständigen Steinewerfer wegen Sachbeschädigung wurde bereits eingestellt. Weil sie wegen anderer Delikte ohnehin in Haft sitzen, verzichtete das Gericht auf eine weitere Strafe.

Die Staatsanwaltschaft hat den Rentner wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Das Gericht wies aber daraufhin, dass auch eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Anstiftung zur Sachbeschädigung infrage komme.

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