Ein Beamter aus Brandenburg wollte 7,99 Euro für Magnesiumtabletten vom Staat - und zog dafür bis vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.
Gibt es ein Grundrecht auf Mineralstoffe? Ein 59-jähriger Beamter aus Frankfurt (Oder) hat wegen der Erstattung von 7,99 Euro für Magnesiumtabletten ganze acht Jahre lang eine Reihe von Gerichten beschäftigt.
Der Gerichtshof in Straßburg hat die Klage des Beamten als "Missbrauch des Beschwerderechts" zurückgewiesen. (© Foto: dpa)
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Auf seinem Kreuzzug gegen die Gerichtsbarkeit zog der Brandenburger vor etliche deutsche Gerichte - darunter das Bundesverfassungsgericht - und machte schließlich auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg nicht Halt. Dort ist der notorische Nörgler jetzt mit einer Grundrechtsbeschwerde gegen Deutschland gescheitert.
Der Gerichtshof in Straßburg hat nach eigenen Angaben von seinem Recht Gebrauch gemacht, "eine Klage abzuweisen, die er für einen Missbrauch des Beschwerderechts hält".
Der Beamte des Landes Brandenburg hat 2002 von der Beihilfestelle die anteilige Bezahlung der Magnesiumtabletten beantragt - doch diese verweigerte die Zahlung. Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung für deutsche Beamte unter anderem im Krankheitsfall.
Magnesium gilt als Nahrungsergänzung und nicht als Medikament. Da sein Gang durch die Instanzen der deutschen Justiz gegen diese Entscheidung auch nach fünf Jahren keine Entscheidung brachte, wandte der Mann sich mit einer Beschwerde über zu lange Verfahrensdauer an den EGMR.
Die Beschwerdeflut in Straßburg wächst ohne Unterlass. In Zukunft sollen Bagatellfälle wie der des deutschen Nörglers, von denen es Tausende gibt, herausgefiltert werden. Die Richter aus den 47 Europaratsländern sollen sich auf grundlegende Fragen des Schutzes der Menschenrechte konzentrieren können, hieß es aus Juristenkreisen.
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(dpa/kat/woja)
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dass in keinem Kommentar auf die Leute aus dem Osten geschimpft wurde, auch wenn besagter Beamter dort wirkt(ob er arbeitet, ist angesichts des dargestellten Sachverhalts eher zweifelhaft).
Aber er gehört mit Sicherheit zu jenen, die nicht unnütz sind, weil er immer noch als schlechtes Beispiel dienen kann.
Ich gehe aber davon aus, dass er schon bei den deutschen Gerichten genügend Kosten zu erstatten hat.
Prüfen ob der nicht der Bundesrepublik Schaden zugefügt hat, Erstattung der Gerichtskosten verlangen, kündigen. Pensionen streichen. Da Ffm/Odr zurück auf den Stand von ´89. Und dem Typen ins Hirn hauen: Wir sind ein Rechtsstaat (manchmal) und kein Rechthaberstaat. Ist ja nicht zu fassen.
Der alte Fritz hatte für solch "Staatsdiener" eine besondere Verwendung: Ab ins Oder-Bruch zum Torfstechen !
Nur zur Information: Es gibt auch Nicht-Beamte, die klagen wegen 7,99 für Mineraltabletten o.ä. gegen Ihre (gesetzliche oder private) Krankenkasse. Worin liegt der Unterschied?
Da ich als Steuerzahler irgendwie ja doch der Arbeitgeber dieses Herrn bin, würde ich gerne die gleichen Folgen auf das Dienstverhältnis angewendet wissen, wie es unsereins bei solchem Verhalten wiederfährt.
Da Entlassen wegen Bulettenklau nicht geht fordere ich die Versetzung des Beamten, dahin wo er entweder ordentlich zu tun hat, daß er, so wie ich, keine Zeit für solche "Spielchen" hat oder Versetzung in eine Gegend, wo ihm die Lust an solchen "Spielchen" vergeht.
Paging