Karlsruhe:Der Familienfrieden ist den Richtern wichtiger als unangenehme Wahrheiten

Ein Vaterschaftstest außerhalb der Familie kann nicht erzwungen werden. In Karlsruhe siegt der Mantel des Schweigens über das Recht auf die Kenntnis der eigenen Abstammung.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Früher, als nicht die Psychologie, sondern die Moral das Familienrecht beherrschte, deckte man über unklare Herkunftsverhältnisse den Mantel des Schweigens. Der liebe Frieden war wichtiger als unangenehme Wahrheiten. 1989 hat das Bundesverfassungsgericht das Schweigen gebrochen und das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung geschaffen - weil das Bewusstsein über die eigene Herkunft ein Schlüssel zum Selbstverständnis des Einzelnen sei. Nun hat das Gericht dieses Grundrecht abgeschwächt.

Es ist der bewegende Fall einer 66-Jährigen, die nie einen Vater hatte und endlich Gewissheit haben will, ob der Mann, den sie seit Jahrzehnten als ihren fernen Vater ansieht, es wirklich ist. Karlsruhe hat ihr dieses Recht versagt. Dafür gibt es einen guten und einen schlechten Grund.

Die Begründung ist nicht nachvollziehbar

Ein vom Bundesjustizminister eingesetzter Arbeitskreis befasst sich derzeit umfassend mit dem gesamten Abstammungsrecht - was in Zeiten von Samenspende und Leihmutterschaft dringend nötig ist. Um die Geschäfte des Gesetzgebers nicht zu beeinträchtigen, üben die Richter vornehme Zurückhaltung.

Die Begründung des Urteils ist trotzdem nicht nachvollziehbar: Dem Gericht ist der Familienfrieden, der durch Abstammungsklagen gestört würde, dieses Mal wichtiger als die für die Identität so prägende Kenntnis des biologischen Vaters. Der Mantel des Schweigens hat seinen Platz noch nicht eingebüßt.

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