Hannover:Bundespolizist nach Foltervorwürfen für Kinderpornobesitz verurteilt

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Der suspendierte Bundespolizist Torsten S. vor Gericht in Hannover. (Foto: dpa)
  • Der Bundespolizist Torsten S. aus Hannover wurde wegen des Besitzes Zehntausender Dateien mit Kinderpornos und einer illegalen Pumpgun zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.
  • Weitere Verfahren wegen Verdachts auf Gewaltanwendung im Amt wurden eingestellt; dagegen haben zwei mutmaßliche Opfer Beschwerden angekündigt.
  • Der Polizist hatte Fotos eines gefesselten Marokkaners mit beleidigendem Kommentar an Kollegen geschickt.

Die nun in Hannover verhandelten Taten räumte der Angeklagte über seinen Verteidiger vor Gericht ein: den Besitz von Kinderpornos und illegalen Waffen. Dafür wurde er zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Bei einer Hausdurchsuchung waren kinderpornografisches Material und eine Pumpgun mit Patronen in seiner Wohnung entdeckt worden. Zu einem weiteren Vorwurf - der Verbreitung eines Fotos - wurde zunächst nichts bekannt. Dieser Verdacht ist der einzige aus einer Reihe von Vorwürfen, an dem die Anklage nach Ermittlungen wegen der mutmaßlichen Folter eines Marokkaners durch Torsten S. festhielt. Der mutmaßliche "Folterskandal" hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.

Gefesselten fotografiert und verhöhnt

Fakt ist, dass der Angeklagte einer Reihe Kollegen per Handy Fotos schickte, auf denen ein Marokkaner gefesselt auf dem Boden der Wache zu sehen ist. Dazu schrieb er, der Festgenommene habe "gequiekt wie ein Schwein" und sei gezwungen worden, gammeliges Schweinefleisch zu essen. Dies stuften die Ermittler lediglich als "Prahlerei" von Torsten S. ein und folgten damit dessen Argumentation, berichtete der NDR. Der Marokkaner sei gefesselt worden, weil er randaliert habe. Im Zusammenhang mit diesem Vorfall soll der Angeklagte sich nurmehr wegen der Verbreitung der Fotos verantworten, die Ermittlungen wegen Verdachts auf Körperverletzung im Amt wurden fallengelassen.

Nebenkläger will Beschwerde einlegen

Womöglich sind sie dennoch nicht vom Tisch: Der Anwalt des 19-jährigen Marokkaners, der als Nebenkläger auftritt, hat eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle angekündigt. Die Staatsanwaltschaft in Hannover habe nicht gründlich und "am Opfer vorbei" ermittelt, um das Verfahren "zum Vorteil des Bundespolizisten zu lenken und abzukochen", sagte Rechtsanwalt Matthias Waldraff dem NDR.

Weitere Verurteilung und Ermittlungen

Die Kinderpornos und eine illegal gelagerte Pumpgun, wegen denen sich S. verantworten musste, tauchten auf, als die Wohnung des Bundespolizisten im Zuge der Folterermittlungen im Mai 2015 durchsucht wurde. Dabei wurden neben der Waffe und Munition mehr als 2000 Videos und 900 000 Fotos mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt sichergestellt.

Das ist nicht das erste Verfahren gegen Torsten S.: Weil er einer 14-Jährigen ein pornografisches Foto von sich geschickt hatte, wurde er im vergangenen Oktober zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte das Mädchen im Zug angesprochen.

Weitere Beschwerde von Misshandlungsopfer

Ein weiteres Verfahren wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt ist eingestellt worden: Ein Obdachloser, der im Januar 2015 verletzt in ein Krankenhaus in Hannover kam, war nach eigenen Angaben von einem Bundespolizisten geschlagen worden. Der habe ihn mit einer Kollegin bei der Bahnhofsmission aufgegriffen und, anstatt ihn wie angekündigt zu seiner Unterkunft zu bringen, mitten in der Nacht bei eisigen Temperaturen auf einem Acker am Stadtrand ausgesetzt, berichtete die taz. Aufgrund der Beschreibung des Opfers wurde gegen Torsten S. ein Verfahren eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Hannover stellte die Ermittlungen "mangels hinreichenden Tatverdachts" ein. Auch der Anwalt dieses Opfers hat eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle angekündigt.

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