Gutachter-Streit im Fall Breivik:Prozess der Psychiater

Lesezeit: 3 min

Es wird die entscheidende Frage des Prozesses sein: Von kommender Woche an muss sich der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik in Oslo vor Gericht verantworten. Er hat die ihm zur Last gelegten Verbrechen bereits gestanden. Im Verfahren wollen seine Verteidiger nun beweisen, dass ihr Mandant nicht im Wahn tötete - sondern genau wusste, was er tat.

Gunnar Herrmann

Die tödlichen Anschläge von Oslo und Utøya waren nicht die Taten eines Irren, sondern ein kaltblütig geplantes Terrorverbrechen. Zu diesem Schluss kommt jedenfalls das neue psychiatrische Gutachten, das zwei Experten am Dienstag in Oslo vorgelegt haben. Es widerspricht den Befunden einer früheren Untersuchung in nahezu allen Punkten.

Und die Frage, ob der 33-Jährige für seine Taten bestraft werden kann, ist damit wieder völlig offen. Die Entscheidung müssen nun die Richter treffen.

Breivik selbst empfand das neue Gutachten als Sieg. "Er ist zufrieden, das Ergebnis entspricht seinen Erwartungen", erklärte Breiviks Anwalts Geir Lippestad am Dienstag, nachdem er seinen Mandanten im Gefängnis besucht hatte. Breivik hatte zuletzt mehrmals erklärt, dass er vom Gericht für seine Taten bestraft werden möchte, er hält sich für geistig gesund. "Für uns ist das neue Gutachten natürlich ein wichtiges Beweismittel", sagte Lippestad.

Das umfangreichste Gutachten der norwegischen Rechtsgeschichte

Den Psychiatern Agnar Aspaas und Terje Tørrissen war die Anstrengung der vergangenen Wochen bei ihrem Auftritt in Oslo deutlich anzusehen. Müde und abgekämpft wirkten sie, als sie das Ergebnis ihrer Arbeit im Osloer Gericht ablieferten. Mit mehr als 300 Seiten ist ihr Werk das umfangreichste psychiatrische Gutachten der norwegischen Rechtsgeschichte. Drei Wochen lang hatten die beiden mit einem Expertenteam Breivik in seiner Zelle rund um die Uhr observiert. Außerdem führten sie im Gefängnis Ila elf lange Interviews mit dem Angeklagten.

Am Ende steht nun eine Diagnose, die den bisherigen Befund grundlegend in Frage stellt. Es gebe beim Angeklagten keinerlei Anzeichen für eine Psychose, teilten sie am Dienstag mit. Breivik sei gefährlich, und es bestehe das Risiko weiterer Gewalttaten. Doch weder vor noch nach der Tat sei seine Zurechnungsfähigkeit beeinträchtigt gewesen.

Mit anderen Worten: Breivik verstand und versteht voll und ganz, was er anrichtete, als er am 22. Juli erst eine Bombe im Regierungsviertel zündete und danach in einem Zeltlager auf der Insel Utøya systematisch Jugendliche erschoss.

Auch viele Experten hatten diesen Befund erwartet. Denn die Schlussfolgerungen der Psychiater Synne Sørheim und Torgeir Husby, die das Gutachten vom November verfasst haben, waren in der Fachwelt hart kritisiert worden. Die beiden Erstgutachter werten in ihrem Bericht unter anderem die rechtsextremen Äußerungen Breiviks als "bizarre Wahnvorstellungen" und begründen damit die Diagnose "paranoide Schizophrenie".

Das fanden viele ihrer Kollegen nicht nachvollziehbar: Politischer Extremismus lasse sich nicht einfach mit Geisteskrankheit gleichsetzen. Einige Anwälte der Terroropfer hatten daraufhin eine zweite Untersuchung gefordert. Das Gericht beauftragte Aspaas und Tørrissen.

Experten müssen ihre Diagnosen erläutern

Eigentlich wollten die beiden am Dienstag keine Pressekonferenz geben. Aber dann blieben sie doch noch ein paar Minuten im Konferenzzimmer des Gerichts stehen, wo sich Kamerateams aus dem In- und Ausland versammelt hatten. Die Zusammenarbeit mit dem Angeklagten sei gut verlaufen, sagte Aspaas, er sei gesprächsbereit gewesen. Breivik hatte das zweite Gutachten zunächst abgelehnt und sich geweigert, bei einer erneuten Untersuchung mitzuwirken. Später änderte er offenbar seine Meinung.

Zu Einzelheiten ihres Berichts wollten sich die Experten nicht äußern. Sie verwiesen auf das Gerichtsverfahren, das am kommenden Montag beginnt und in dem mehrere Tage für rechtspsychiatrische Fragen eingeplant sind. Sowohl Aspaas und Tørrissen als auch Sørheim und Husby werden ihre Diagnosen erläutern müssen. Sollte das Gericht zu der Auffassung kommen, dass Breivik zurechnungsfähig ist, drohen ihm nach norwegischem Recht wegen Terrorverbrechen und mehrfachen Mordes 21 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Der Angeklagte selbst hat angekündigt, er werde seine Anwälte vor Gericht beweisen lassen, dass er geistig gesund sei - das ist das Hauptanliegen der Verteidigung. In der vergangenen Woche hatte Breivik bereits in einem 30-seitigen Brief an norwegische Medien die Verfasser des ersten Gutachtens bezichtigt, Fakten verdreht und gefälscht zu haben. Die Einstufung als geisteskrank sei für ihn die "ultimative Kränkung", die Einweisung in eine geschlossene Anstalt halte er für "schlimmer als den Tod".

Rechtsradikale Blogger und Islamisten im Zeugenstand

Die Frage der Zurechnungsfähigkeit ist eine der wenigen offenen Fragen im Verfahren gegen den Massenmörder. Die Terroranschläge selbst hatte Breivik bereits am 22. Juli kurz nach seiner Festnahme auf Utøya gestanden, es gibt keine Zweifel an seiner Schuld. Am Tag der Anschläge verschickte er im Internet ein mehr als 1000 Seiten starkes "Manifest", in dem er erklärt, die Attacken richteten sich gegen eine "Islamisierung" Norwegens, für die er der Regierung und der regierenden Arbeiterpartei die Schuld gibt.

Um zu belegen, dass Breiviks menschenverachtende Weltsicht nicht Wahnvorstellungen entspringt, sondern einer ganz realen extremistischen Debatte, werden seine Verteidiger im Prozess rechtsradikale Blogger und gewaltbereite Islamisten in den Zeugenstand rufen.

Die Staatsanwälte Inga Bejer Engh und Svein Holden folgen in ihrer Anklageschrift dagegen noch dem ersten Gutachten. Sie plädieren auf unzurechnungsfähig und empfehlen die Einweisung in eine geschlossene Anstalt. Allerdings behielt sich die Staatsanwaltschaft vor, doch noch eine Gefängnisstrafe zu fordern, sollte das zweite psychiatrische Gutachten neue Erkenntnisse bringen. Eine endgültige Entscheidung wollen die Staatsanwälte erst kurz vor den Schlussplädoyers fällen. Dem Zeitplan zufolge werden sie am 21. und 22. Juni gehalten.

© SZ vom 11.04.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: