Gruppenvergewaltigung in Indien:Weiterer Angeklagter soll minderjährig sein

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Ihnen droht die Todesstrafe: In Delhi sind die mutmaßlichen Vergewaltiger der 23-jährigen Studentin zur ersten Anhörung vor Gericht erschienen. Nach der Sitzung scheint klar, dass einer der fünf Angeklagten der Höchststrafe schon vor Prozessbeginn entgehen könnte.

Drei Wochen nach dem Tod einer vergewaltigten Inderin sind fünf ihrer mutmaßlichen Peiniger erstmals vor einem Schnellgericht in Delhi erschienen. Sie sollen die 23-Jährige am 16. Dezember 2012 in einen Bus gelockt, dort vergewaltigt und misshandelt und schließlich auf die Straße geworfen haben. Wenig später verstarb die juinge Frau in einem Krankenhaus.

Die Anhörung dauerte nur etwa 25 Minuten und fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Anwälte der Beschuldigten berichteten anschließend, die Staatsanwaltschaft habe dem Richter die Anklageschrift übergeben, die bei der nächsten Sitzung an diesem Donnerstag debattiert werden solle. Der eigentliche Mordprozess beginnt erst, nachdem sich die Angeklagten für schuldig oder unschuldig erklärt haben. Ein Datum für den Prozessbeginn steht folglich noch nicht fest.

Zuvor haben die Verteidiger Gelegenheit, die Punkte der Anklageschrift vor Gericht infrage zu stellen. Den fünf Verdächtigen vor dem Schnellgericht droht die Todesstrafe. Der sechste Verdächtige soll minderjährig sein und daher vor ein Jugendgericht gestellt werden.

Ein Anwalt sagte vor der Anhörung, er habe bei Gericht beantragt, auch einen seiner beiden Mandanten als Jugendlichen anzuerkennen. Er sei am 1. März 1995 geboren worden und damit zum Zeitpunkt der Tat am 16. Dezember 2012 noch nicht volljährig gewesen. Er müsse daher ebenso wie der sechste Verdächtige vor ein Jugendgericht gestellt werden. Die Polizei habe den Geburtstag fälschlicherweise mit dem 1. März 1994 angegeben. Eine Entscheidung des Gerichts in dieser Frage wird am Donnerstag erwartet.

Ein zweiter Anwalt beantragte außerdem beim Verfassungsgericht, den Prozess in ein Gericht außerhalb Neu Delhis zu verlegen. Er argumentiert, wegen der Proteste und Berichterstattung in den Medien sei ein neutrales Verfahren nicht gewährleistet.

© dpa/AFP/mkoh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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