Zweieinhalb Jahre Jugendstrafe - so lautet das Urteil gegen einen 21-jährigen Berliner, der wegen der Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland angeklagt war. Das Berliner Kammergericht sah es als erwiesen an, dass der Sohn einer Großfamilie 16 islamistische Videos ins Internet gestellt und damit für al-Qaida und die Islamische Dschihad Union (IJU) geworben hatte.
Die Videos propagierten laut Bundesanwaltschaft den "Heiligen Krieg" gegen die westliche Welt und priesen unter anderem das Ausüben von Selbstmordanschlägen. Im Tatzeitraum von Juli 2009 bis Februar 2010 hatte der Berliner außerdem Geld an die Deutsche Taliban Mudschaheddin (DTM) gespendet, das teilweise zum Kauf von Waffen verwendet werden sollte. Insgesamt flossen etwa 800 Euro.
Schon während der Schulzeit hatte sich der junge Mann intensiv mit dem Islam befasst. "Der Angeklagte geriet in radikal islamistische Kreise und identifizierte sich mit den Zielen des gewaltsamen Dschihad", sagte einer der Bundesanwälte vor der Urteilsverkündung.
Über das Internet entwickelte sich dann der Kontakt zu einem Anführer der DTM, der den 21-Jährigen mit der Aussicht auf Freiheit und Abenteuer "verleitete", wie die Verteidigung es formulierte. Im Februar 2010 machte sich der Berliner auf die Reise, um am "Heiligen Krieg" teilzunehmen. Bei einer Kontrolle ging er jedoch der Polizei ins Netz.
Die Bundesanwaltschaft hatte wegen Reifeverzögerungen des zur Tatzeit Heranwachsenden auf eine Verurteilung nach Jugendrecht plädiert. Der Angeklagte sei in schwierigen Verhältnissen aufgewachsen. Die ersehnte Zuwendung habe er in der Familie nicht gefunden und sei dadurch extrem verführbar gewesen.