Berlin:Mord an Schwangerer: 14 Jahre Haft für Angeklagte

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Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Zwei Männer, die eine 19-Jährige in Berlin mit einem Brotmesser in den Bauch stechen und bei lebendigem Leib anzünden.

Etwa ein Jahr nach dem grausamen Tod einer hochschwangeren 19-Jährigen in Berlin sind zwei junge Männer des Mordes schuldig gesprochen worden. Das Landgericht in der Hauptstadt verurteilte die beiden 20-Jährigen am Freitag zu Haftstrafen von jeweils 14 Jahren.

Der Tod von Maria P. hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die im achten Monat schwangere Frau war am späten Abend des 22. Januar 2015 zusammengeschlagen und mit einem Brotmesser in den Bauch gestochen worden. Anschließend wurde sie nach Aussage von Brandgutachtern in einem Waldstück bei Berlin mit Benzin übergossen und bei lebendigem Leib verbrannt.

Berlin
:Tod einer Schwangeren

Weil sie das Kind in ihrem Bauch nicht abtreiben will, wird die 19-jährige Maria P. aus Berlin grausam ermordet. Vor Gericht zeigt sich ihr ehemaliger Freund ungerührt.

Von Verena Mayer

Einer der Täter ist der Vater des ungeborenen Mädchens, das im Bauch der Mutter erstickte. Die Angeklagten hatten während des Prozesses geschwiegen, sich aber nach der Tat bei der Polizei gegenseitig beschuldigt, den Mord begangen zu haben.

"Mal einen Menschen sterben sehen"

Die Staatsanwaltschaft hatte die Höchststrafe von zweimal 15 Jahren gefordert. Staatsanwalt Martin Glage argumentierte in seinem Plädoyer, dass es dem Vater des Kindes darum gegangen sei, die Geburt unter allen Umständen zu verhindern. Dieser Angeklagte sei der Initiator und Kopf der Tat. Er sei perfide und eiskalt vorgegangen. Er habe sich einen früheren Mitschüler, mit dem er nicht enger befreundet war, als "Mitvollstrecker" ausgesucht, hieß es weiter im Plädoyer. Dieser ist im Gegensatz zum Vater des Kindes vorbestraft. Er sei zudem als einer bekannt gewesen, der keine Skrupel bei Gewalt habe, hieß es im Plädoyer. Im Freundeskreis habe er geäußert, er wolle "mal einen Menschen sterben sehen".

Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert, weil ihrer Ansicht nach die Beweise nicht tragfähig sind. Es sei völlig unklar, "wer am Tatort warum war und was gemacht hat", argumentierten sie. Möglich sei auch, "dass es ein schrecklicher Unfall war". Nach dem Grundsatz "in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten" müssten ihre Mandanten freigesprochen werden.

Das Gericht stellte nun die besondere Schwere der Schuld fest. Das ist im Jugendstrafrecht, das bei den beiden Angeklagten angewendet wurde, die Voraussetzung, um ein Strafmaß von mehr als zehn Jahren aussprechen zu können.

© dpa/AFP/olkl - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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