Berlin:Freundin mit heißem Bügeleisen gequält - 36-Jähriger muss lange in Haft

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Monatelang misshandelte und quälte er seine Freundin. Außerdem stach er einen Bekannten nieder, weil der ihm den Aufenthaltsort der Frau nicht nannte. Jetzt hat ein Gericht in Berlin den 36-jährigen zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilt.

Monatelange Misshandlungen

Für das, was der 36-jährige Angeklagte nach Überzeugung des Berliner Landgerichts getan hat, wirkt der Begriff "häusliche Gewalt" fast verharmlosend. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er seine Freundin nicht nur eingesperrt, gewürgt und geschlagen hat, sondern auch mit einem heißen Bügeleisen gequält hat. Weil er außerdem einen anderen Mann lebensgefährlich verletzt hat, muss der Angeklagte sechseinhalb Jahre ins Gefängnis.

Wie die Beweisaufnahme ergab, ist es in der Beziehung monatelang zu gewalttätigen Übergriffen und Misshandlungen gekommen. Der mehrfach vorbestrafte Mann habe die 25-Jährige, mit der gemeinsam er eine Tochter hatte, tagelang in der gemeinsamen Wohnung im Stadtteil Wilmersdorf eingesperrt. "In einem Fall drückte er ein heißes Bügeleisen auf den Rücken der Frau", sagte der Vorsitzende Richter. Mit einem Suppenlöffel habe er der Frau einen Zahn ausgeschlagen und sie mit einem Schrubber verprügelt.

Die Frau war im November 2014 in ein Frauenhaus geflohen. Auf der Suche nach ihr hatte der 36-Jährige einen Bekannten aufgefordert, ihm ihren Aufenthaltsort zu verraten. Als dieser erklärte, er wisse nichts, hatte ihm der 36-Jährige Stiche in Brust und Hals versetzt. In diesem Fall sei er des versuchten Totschlags schuldig, befand das Gericht.

Einstwillige Unterbringung in der Psychiatrie

Der Staatsanwalt hatte zehneinhalb Jahre Gefängnis gefordert, der Verteidiger maximal vier Jahre und zehn Monate. Neben der Strafe ordneten die Richter die einstweilige Unterbringung des 36-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Ohne eine Behandlung sei der Mann weiter gefährlich für die Allgemeinheit. Bei ihm liege eine "permanente Bereitschaft zu aggressiven Handlungen vor", so die Richter. Einem Gutachten zufolge leidet er unter psychischen Störungen.

Der Angeklagte hatte gestanden. Er habe sich in seiner "Rolle in der familiären Gemeinschaft nicht zurechtgefunden und deshalb aggressiv reagiert", erklärte er.

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