Wolfratshausen:Streit um Entwässerung

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Belastung am Golfplatz ist gesunken, aber noch vorhanden

Von Claudia Koestler, Wolfratshausen

Auch wenn derzeit "keine konkrete Gefahr für das Wolfratshauser Grundwasser" bestehe, wie Abteilungsleiter Michael Foerst vom Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen betonte: Die Wolfratshauser Stadtratssitzung am Dienstag offenbarte Kommunikationsprobleme und führte zu teils lauten Misshelligkeiten zwischen den Stadträten und den Vertretern der Kreisaufsichtsbehörde. Denn obwohl das Thema Entwässerung im Wasserschutzgebiet am Golfplatz Bergkramerhof beide Seiten bereits seit Jahren beschäftigt, scheint erst jetzt klar zu werden, welche Maßnahmen von wem in welchen Zeiträumen unternommen werden können, um künftig Eintragungen von Keimen und Pflanzenschutzmitteln zu verhindern.

Zum Hintergrund: Das Schutzgebiet erstreckt sich seit 2008 auf große Teile des Golfplatzes. Dessen Betreiber Josef Hingerl darf dort nur Pflanzenschutzmittel einsetzen, die als biologisch anerkannt sind oder ihm per Ausnahme von der Schutzgebietsverordnung des Landkreises genehmigt werden. 2009 war die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Myclobutanil per Ausnahmegenehmigung erlaubt, später ist sie allerdings wieder untersagt worden. In den Folgejahren waren bei Proben aus dem Oberflächenwasser am Golfplatz Keime und Pflanzenschutzmittel, darunter auch Myclobutanil, nachgewiesen worden. Die jüngste Messung 2016 habe nach Angaben des Wasserwirtschaftsamtes jedoch eine Reduzierung der Belastung von 75 Prozent gegenüber einer Messung von 2013 erbracht.

Drei Bereiche seien in dem Gebiet problematisch, von denen zwei inzwischen gelöst seien, erklärte Foerst: häusliches Abwasser werde nun per abgedichteten Leitungen und Kanal entsorgt. Für das Niederschlagswasser wurde inzwischen vom Eigentümer Helmut Danhuber eine Machbarkeitsstudie vorgelegt, um das Wasser außerhalb des Schutzgebietes in einen Graben einzuleiten. Dies habe das Wasserwirtschaftsamt als gut bewertet, sagte Foerst. Problematisch aber seien noch die Drainagen und Schächte. Hier sehe sich der Eigentümer nicht für ein Lösungskonzept verantwortlich. Das aber fordert das Landratsamt, das inzwischen ein Zwangsgeld von 3000 Euro verhängt hat.

Bodenproben zur Kontrolle aber seien nicht Aufgabe der Kreisbehörde oder des Wasserwirtschaftsamtes, sondern der Stadtwerke, sagte Foerst. Das war den Räten neu. "Es ist völligunbefriedigend, dass wir seit einem Jahr darauf warten, weil zwischen den Behörden was hängen geblieben ist", kritisierte Hans Schmidt (Grüne). Auch, dass es keinen schnelleren Lösungsweg als den juristischen gibt, missfiel: "Das muss doch ein so gewichtiger Landrat wie Sie schaffen, einen Betondeckel auf einen Schacht zu tun", forderte Manfred Fleischer (CSU) von Niedermaier. Der aber liege nun mal auf Privatgrund, entgegnete der Landrat. Er könne den Rechtsstaat nicht mit Füßen treten. Eine Interpretation von Fleischers Aufforderung, gegen die dieser sich wehrte: "Das lasse ich mir nicht nachsagen. Ich sage ja auch nicht, dass sie schlafen."

© SZ vom 20.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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