Wolfratshausen:Schlagkräftiger Videobeweis

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Ein Gast in der Disco "Turm" soll geklaut haben - verurteilt wird zunächst der Türsteher

Von Barbara Briessmann, Wolfratshausen

"Ein Abfallprodukt" nannte der Richter am Amtsgericht den Prozess, den es am Mittwoch zu verhandeln gab. Ein Türsteher der Wolfratshauser Diskothek "Turm" konnte dank eines Überwachungsvideos wegen Körperverletzung verurteilt werden. Dabei war das Band aus einem ganz anderen Grund ausgewertet worden - wegen eines Besuchers, der in der Disco geklaut haben soll.

Am 5. März hatte der Gast - das spätere Opfer des Türstehers - mit seinen Kumpels im "Turm" ausgiebig gefeiert. Der 20-Jährige aus dem Landkreis Starnberg und seine Freunde sollen sich gegen 2.10 Uhr an der Bar unter anderem eine Flasche Wodka genommen haben. Bei der Auswertung der Überwachungskamera entdeckte die Staatsanwaltschaft aber danach die Körperverletzung und klagte den 44-jährigen Türsteher an. Er wollte zu seiner Tat keine Angaben machen. Er nehme starke Medikamente, könne sich nicht erinnern.

Auch die Erinnerung des 20-jährigen Opfers war lückenhaft. Er hatte in der Tatnacht über 1,8 Promille Alkohol im Blut. "Ein Glück, dass wir so ein wunderbares Videomaterial haben", meinte Richter Helmut Berger. Darauf ist der Ablauf deutlich zu sehen. Die jungen Leute haben, von der Security auf den Diebstahl angesprochen, erst diskutiert. Der 20-Jährige sei in den Schwitzkasten genommen worden, "mir ist ganz schwarz vor Augen geworden". Allerdings war das ein anderer Security-Mann, der auch als Zeuge vor Gericht aussagte. Er habe den 20-Jährigen nur in Richtung Tür schieben wollen.

Auf dem Video sei zu sehen, so Berger, dass der angeklagte Türsteher dem Gast zwei Mal ins Gesicht gegriffen, ihn im Genick festgehalten und zu Boden gedrückt habe. Das Opfer hat einen Kratzer erlitten. Angezeigt hat es den Türsteher nicht, der wegen Körperverletzung zweifach vorbestraft ist, die Staatsanwaltschaft klagte von sich aus. Der inzwischen arbeitslose Mann wurde zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Der Staatsanwalt hatte 80 Tagessätze zu je 15 Euro gefordert. Für den Prozess gegen den 20-Jährigen wegen Diebstahls steht noch kein Termin fest.

© SZ vom 28.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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