Wolfratshausen:Schläge im Obdachlosenheim

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Gericht verurteilt 50-Jährigen zu 1250 Euro Geldstrafe

Erst soll es das laute Schnarchen des Zimmergenossen gewesen sein, später dessen Schreien zu Radiomusik, das im Sommer vergangenen Jahres zu einem Streit im Tölzer Obdachlosenheim führte. Am Montag fand sich Mario G. (Name geändert, Anm. d. Red.) deshalb vor dem Wolfratshauser Amtsgericht wieder. Sein damaliger Zimmergenosse hatte geklagt, dass Mario G. ihn erst mit der Hand auf die Stirn geschlagen, daraufhin das Radio am Bettpfosten zertrümmert und schließlich noch die Türe zugesperrt und den Schlüssel abgezogen habe. Erst am nächsten Morgen habe er wieder das Zimmer verlassen können. Freiheitsberaubung und vorsätzliche Körperverletzung lautete deshalb die Anklage gegen den 50-Jährigen, der weder eine Arbeit und eine Wohnung hat.

Der Beschuldigte gab zu, in jener Nacht im Juni 2014 das Radio des Zimmergenossen zerstört gemacht zu haben. Allerdings habe er den Mitbewohner nicht geschlagen und auch nicht der Freiheit beraubt: Vielmehr habe er den Schlüssel der Türe auf den Zimmerboden geworfen, der Zimmergenosse hätte jederzeit den Raum verlassen können. Etwa ein Jahr lang hatten sich die beiden das Zweibett-Zimmer in der Unterkunft geteilt. Doch es habe immer wieder Provokationen von Seiten des Mitbewohners gegeben, so Mario G.

Gegen den Angeklagten war allerdings noch ein weiteres Strafverfahren anhängig: Er soll Anfang dieses Jahres den Koch eines Tölzer Cafés mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Deshalb sah die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung des anderen Strafbefehls vorläufig ab. Für die Faustschläge indes erhielt der vorbestrafte Angeklagte schließlich von Richter Helmut Berger eine Geldstrafe über 1260 Euro, zahlbar in 180 Tagessätzen zu je sieben Euro.

© SZ vom 28.04.2015 / cjk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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