Wolfratshausen:Rangelei um leuchtenden Luftballon

Lesezeit: 2 min

22-jähriger Zimmermann wird wegen versuchten Raubs zu Bewährungsstrafe und Beratung bei der Suchthilfe verurteilt

Von Matthias Köpf, Wolfratshausen

Raub ist ein gravierendes Delikt - so gravierend, dass der Gesetzgeber dafür eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft vorgesehen hat. In minder schweren Fällen reicht der Strafrahmen, in dem sich ein Schöffengericht nach einem Schuldspruch noch bewegen kann, von sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis. Bleibt es beim bloßen Raubversuch und sind die Umstände auch sonst mildernd, dann dürfen es zwischen einem Monat und drei Jahren plus neun Monaten sein. Ein junger Mann aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat es am Montag vor dem Wolfratshauser Amtsgericht zu drei Monaten auf Bewährung gebracht plus Zahlung von 1000 Euro an eine Suchthilfeorganisation - weil er vor einem Jahr bei einem Fest in volltrunkenem Zustand partout einen Leuchtballon an sich bringen wollte.

Von diesen gut medizinballgroßen, heliumgefüllten und mit Leuchtdioden bestückten Ballons waren den Veranstaltern des Tölzer "Summer Village" schon am Vorabend einige abhanden gekommen. Als dann irgendwann rund um Mitternacht Gäste berichteten, dass sich draußen wieder wer an einer Schnur zu schaffen mache, mit der die schwebenden Ballons am Zelt festgebunden waren, schritt ein Mitarbeiter ein und versuchte, den jungen Mann davon abzubringen. Der aber wollte von der Schnur nicht lassen und habe immer nur gesagt, er solle sich nicht so haben wegen eines Luftballons, berichtete der Zeuge ein Jahr später vor Gericht in Wolfratshausen. Schließlich griff der Mann selber nach der Schnur, es folgte eine kurze Rangelei, bei der beide zu Boden gingen - womöglich, weil der nunmehrige Angeklagte damals ohnehin kaum mehr stehen konnte.

Denn als zwei Security-Leute und später die Polizei die Sache endgültig klärten, da mussten zwei Freunde den Mann stützen, die ihn schließlich in ein Taxi nach Hause manövrierten. Zuvor hatte er seinen Ausweis zeigen und in den Alkomaten blasen müssen, und dass ihm beides geglückt ist, war bei fast drei Promille keine Selbstverständlichkeit, erläuterte die Sachverständige nun dem Amtsrichter und den beiden Schöffen. Aus den neun Halben Bier und den drei Klaren, an die sich der 22-Jährige Zimmerer vor Gericht noch erinnern konnte, hatte sie einen etwas geringeren Promillewert errechnet, aber immer noch genug für einen "erheblichen Verlust an Steuerungsfähigkeit und Einsichtsvermögen". Außerdem hatte sich der junge Mann auf Anraten seines Anwalts kurz vor dem Prozess per Brief bei seinem damaligen Kontrahenten entschuldigt, der seine Anzeige nach eigener Aussage am liebsten schon zwei Tage nach dem Vorfall zurückgezogen hätte.

Aber ein Eigentumsdelikt mit Gewaltanwendung ist nun mal Raub. Also musste weiter ermittelt werden und nun ein Schöffengericht ein Urteil sprechen. Weil der Angeklagte an einem normalen Wochenende nach eigenem Eingeständnis fünf, sechs Halbe trinkt und wegen Alkohols schon einmal den Führerschein abgeben musste, fügte das Gericht seinem Urteil als Auflage noch eine Beratung bei der Suchthilfe an.

© SZ vom 23.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: