Wolfratshausen:Folgenschwerer Rausschmiss

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Gericht erklärt Betriebsrats-Wahl an Kreisklinik für ungültig

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Die Wolfratshauser Kreisklinik muss ihren Betriebsrat voraussichtlich neu wählen lassen. Die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts München stellte am Donnerstag fest, dass die Wahl vom April 2014 unwirksam sei. Es sei gegen die Vorschrift der Öffentlichkeit verstoßen worden, begründete der Vorsitzende Richter Wolfgang Karrasch das Urteil. Noch während des Wahlvorgangs seien damals Personen des Wahllokals verwiesen worden. Dies stelle einen eklatanten Verstoß dar, das könne man nicht machen, sagte der Richter. Damit wies er die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts zurück, das die Wahl ebenfalls für anfechtbar erklärt hatte. Noch allerdings ist eine Rechtsbeschwerde am Bundesarbeitsgericht möglich.

Der Richter deutete an, dass der Betriebsrat auch von sich aus zurücktreten und den Weg für Neuwahlen frei machen könne. So könne dieser bis dahin im Amt bleiben. Das Verfahren habe Breitenwirkung, sagte er. Wenn sich Fehler bei der Wahl herausstellten, verfüge das Unternehmen erst einmal über keinen Betriebsrat. Der Arbeitgeber könne in dieser Zeit vieles machen, sagte der Richter. Gleichzeitig ging es um die Briefwahlunterlagen, die wohl schon einige Minuten vor Schließung des Wahllokals geöffnet wurden. Das sei nicht unmittelbar davor geschehen, wie es das Gesetz vorschreibe, argumentierte das Gericht.

Der Rechtsanwalt der Betriebsrats wies dies zurück. Nach seiner Schilderung verwies der Wahlvorstand die Personen aus dem Wahllokal, weil sie gestört und laufend dazwischengeredet hätten. Dem wollte der Richter nicht folgen. Die Personen seien ohne Grund "rausgeschmissen" worden. Alles spreche dafür, dass die Wahl falsch gelaufen sei. Ursprünglich hatte die Ärztegewerkschaft Marburger Bund die Betriebsratswahl angefochten. Dass Personen im Wahllokal randaliert hätten, sei in der ersten Verhandlung nicht angesprochen worden, sagte dessen Rechtsanwältin auf Nachfrage.

© SZ vom 17.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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