Wolfratshausen:Einmalige Chance

Lesezeit: 2 min

Marihuana-Verkäufer erhält noch einmal Bewährungsstrafe

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Der Angeklagte hat um die Jahreswende auf 2014 Marihuana gekauft und verkauft, davon viermal an einen minderjährigen Schüler. Doch inzwischen hat er geheiratet, gemeinsam mit seiner Frau ein rund fünf Monate altes Baby und eine feste Arbeitsstelle. "Ich habe mein Leben geändert", sagte der 28-jährige Geretsrieder vor Gericht. Er beteuerte, er nehme keine Drogen mehr und habe die sozialen Kontakte zur Szene abgebrochen. Deswegen beließ es Richter Helmut Berger in der Schöffengerichtsverhandlung am Montag damit, den jungen Familienvater zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung zu verurteilen. Gleichzeitig ermahnte er den Angeklagten, diese "einmalige Chance" auch zu nutzen und sich nichts mehr zuschulden kommen zu lassen.

Der Geretsrieder war in 15 Einzelfällen angeklagt. Unter anderem hatte die Polizei im Februar 2014 in seiner Wohnung 1,3 Gramm Marihuana und ein unerlaubtes Butterfly-Messer gefunden. Am schwersten wog jedoch der Vorwurf, dass er an einen minderjährigen, aber immerhin schon 17 Jahre alten Schüler mehrmals Marihuana abgegeben hatte. Deshalb befasste sich auch das Schöffengericht mit dem Fall. Einmal sollte er dem Schüler für 300 Euro von dem Betäubungsmittel etwas besorgen. Sonst ging es bei den Erwerbs- und Verkaufsgeschäften meist um kleinere Beträge bis 50 Euro.

Er habe mit dem Verkauf des Marihuanas keinen Gewinn erzielen wollen, sagte der Angeklagte, sondern es immer eins zu eins weitergegeben. Der Schüler habe ihn öfters gefragt, ob er ihm etwas besorgen könne. Er habe nur gewusst, dass der Bursche sein Abitur mache und sich nicht damit beschäftigt, ob er minderjährig sei, sagte der Angeklagte. Von den 300 Euro habe er nur 200 bis 220 Euro für etwa 14 Gramm Marihuana ausgegeben und den Rest dem Schüler zurückgegeben. Bis auf zwei Einzelfälle räumte der Angeklagte alle Vorwürfe ein. Anfangs reagierte er allerdings ausweichend, als er auf Einzelfälle angesprochen wurde, etwa mit den Worten: "Das wäre möglich."

Aufgekommen waren die Vorfälle, als die Geretsrieder Polizei im November 2013 das Handy eines Verdächtigen sicherstellte. Darauf fand sich eine Nachricht des Angeklagten, er wolle Marihuana bestellen. Die Polizeibeamten erwirkten einen Untersuchungsbeschluss. Im Februar durchsuchten sie die Wohnung des Angeklagten, fanden Marihuana und das Butterflymesser. Sie hätten auch das Handy eines Bekannten des Geretsrieders sichergestellt, der ebenfalls anwesend gewesen sei, sagte ein Polizeibeamter vor Gericht. Dessen Auswertung ergab, dass der Angeklagte Marihuana gekauft und verkauft habe. Fast alle der Beteiligten hätten mit der Betäubungsmittel-Szene zu tun, auch der Schüler, sagte der Polizeibeamte.

Der Staatsanwalt kritisierte, dass der Angeklagte dem Gericht keine Urin- oder Bluttests vorgelegt habe , die bewiesen, dass er drogenfrei sei. Positiv wertete er dessen Geständnis und sein jetziges Umfeld mit fester Arbeit und Familie. Der Angeklagte hatte eine Lehre abgebrochen und seitdem in verschiedenen Jobs gearbeitet. Gegen ihn sprächen die sechs Einträge im Bundeszentralregister, insbesondere die Jugendstrafen, für die Jugendarrest fällig wurde, weil er die Sozialstunden nicht ableistet hatte. 2014war der Angeklagte zudem wegen Vollrauschs zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Der Richter setzte die Bewährungszeit auf drei Jahre fest. Der 28-Jährige muss 2400 Euro an die Suchtberatung der Caritas zahlen, regelmäßig Drogenscreenings vorlegen sowie die Caritas Suchtambulanz aufsuchen, um einen Therapieplan aufzustellen.

© SZ vom 21.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: