Wolfratshausen:Drogen an Minderjährige

Lesezeit: 1 min

24-Jähriger muss sich wegen Marihuana-Verkauf verantworten

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Eine Weltreise ist kaum erforderlich, um von Bad Tölz nach Wolfratshausen zu kommen: Trotzdem schaffte es der heute 19-jährige Peter P . nicht, pünktlich als Zeuge vor dem Amtsgericht zu erscheinen. Polizisten mussten ihn aus seiner Wohnung eigens nach Wolfratshausen bringen. Seine Rechtfertigung: Er habe kein Geld für den Bus gehabt und verschlafen. Weil sich obendrein ein weiterer Zeuge krank meldete, setzte das Amtsgericht noch ein weiteren Verhandlungstag im Prozess gegen einen 24-jährigen Zimmerer an. Der Mann soll Marihuana in kleinen Mengen an damals Minderjährige wie Peter P. und weitere verkauft haben, weshalb er sich vor Gericht verantworten musste.

Vor rund zweieinhalb Jahren soll der Angeklagte zweimal zwei Gramm Marihuana für jeweils 20 Euro an den damals erst 17-jährigen Peter P . verkauft haben. Weiterhin soll er um den Jahreswechsel 2013/2014 an drei junge Leute rund 13 Gramm Marihuana verkauft haben. Zwei von ihnen waren noch minderjährig.

Die Verteidigerin erklärte, dass ihr Mandant lediglich an die drei jungen Leute Marihuana verkauft habe. Er habe nicht geahnt, dass sie noch minderjährig waren. Sie seien nach München gefahren, wo er die Drogen gegen eine Vermittlungsgebühr von zehn Euro besorgte. Er will das Marihuana einer weiteren Person gegeben haben, die im Auto mitgefahren war. Nach Aussage der jungen Leute vor der Polizei soll es die aber gar nicht gegeben haben.

Und das war nicht die einzige Ungereimtheit, mit der sich das Gericht am ersten Verhandlungstag konfrontiert sah. So erklärte Peter P. , nur einmal Marihuana von dem Angeklagten gekauften zu haben, war sich aber nicht sicher, ob es nicht öfter gewesen war. "Ich weiß es nicht", sagte er. Vor der Polizei hatte er außerdem angegeben, dass ihm der Zimmerer 700 Euro geliehen habe, was er nun vereinte. Er rechtfertigte sich damit, in den polizeilichen Vernehmungen unter Drogeneinfluss gestanden zu haben. Doch nach Aussage des ermittelnden Polizeibeamten war der Mann durchaus vernehmungsfähig gewesen.

Richter Helmut Berger mahnte den Angeklagten, sich gut zu überlegen, was er sage. Äußerten sich die Zeugen anders, könne es anders ausgehen. Der Prozess wird fortgesetzt.

© SZ vom 07.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: