Wolfratshausen:Auf Fußtritt folgt Körperverletzung

Lesezeit: 2 min

Amtsgericht verurteilt 20-Jährigen nach einem Streit vor der Disco

Von Barbara Briessmann, Wolfratshausen

"Ich kann mich an nichts mehr erinnern", sagte der Angeklagte vor dem Amtsgericht Wolfratshausen am Donnerstag. Er sei am Tatabend noch in der Disco "Hüttenkeller" in Penzberg gewesen und am nächsten Tag in der Ausnüchterungszelle der Polizei aufgewacht. Dazwischen soll er eine Körperverletzung begangen haben, für die er letztlich auch verurteilt wurde. Allerdings musste das Gericht zunächst klären, ob der 20-Jährige vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hatte. Seinem Opfer ist bei dem Fußtritt ein Stückchen Zahn abgebrochen.

Am 1. Oktober vergangenen Jahres war der Angeklagte mit Freunden im "Hüttenkeller". Angeblich habe er nur zwei Bier getrunken, sagte er aus. Zeugen jedoch erinnerten sich, dass auch jede Menge Wodka geflossen sein soll. Der junge Mann sei nach eigener Aussage mit Freunden zum Rauchen ins Freie gegangen. Wie ein Sicherheitsmann des Lokals vor Gericht berichtete, wurde der Angeklagte der Disco verwiesen, weil er Ärger gemacht habe. Im Freien hätten das spätere Opfer und ein anderer Mann eine Meinungsverschiedenheit gehabt, der damals 19-Jährige habe sich eingemischt. Es sei zu einem Gerangel gekommen.

Als die zwei Security-Leute die am Boden liegenden Kontrahenten trennten, kam es zu dem Fußtritt. "Ob gewollt oder versehentlich kann ich nicht sagen", meinte der 31-jährige Zeuge, der in der Disco für Sicherheit sorgt. Weil der Angeklagte sehr aggressiv gewesen sei, habe man ihm Handfesseln angelegt und die Polizei gerufen. Bei ihrem Eintreffen wurden die Handschellen wieder entfernt. Einen Ausweis konnte der inzwischen wieder friedliche Mann nicht vorzeigen, nannte den Beamten einen falschen Namen und rannte weg. Er kam nicht weit, sondern wurde in die Inspektion gebracht.

Jetzt stand er wieder einmal vor Gericht. Schon sieben Eintragungen sind im Bundeszentralregister aufgeführt, darunter vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl und Sachbeschädigung. Die Jugendgerichtshelferin kennt den Angeklagten schon seit Jahren, berichtete von seiner Kindheit, in der er ständig wechselnde Bezugspersonen hatte, wo ihm keine Grenzen gesetzt wurden. Er war Schulverweigerer, hat keinen Abschluss. Alle Versuche im Berufsleben habe er abgebrochen, allerdings arbeite er seit Jahresbeginn als Verkäufer in einer Tankstelle. Noch einmal sollte er nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Die Staatsanwältin sah in der Tat des Angeklagten einen Vorsatz, hielt einen "Warnschussarrest aber nicht für hilfreich". Der Angeklagte sagte in seinem Schlusswort, dass er jede Strafe annehme: "Ich habe schon viele Raufereien gehabt, aber einen, der am Boden liegt, tritt man nicht". Das endgültige Urteil fiel wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der 20-Jährige darf nun ein Jahr lang keinen Alkohol oder Drogen konsumieren. Das muss er durch Screenings nachweisen. Außerdem hat er drei Gespräche bei der Jugendsuchtberatung der Caritas zu führen. Sollte er sich an diese Weisungen nicht halten, müsse er einen vierwöchigen Arrest antreten, warnte ihn Amtsrichter Urs Wäckerlin.

© SZ vom 21.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: