Wohnungsbau:Schuppen unter Denkmalschutz

Stadt Wolfratshausen will Anwesen in der Bahnhofstraße bebauen

Im Zuge ihrer Bemühungen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, richtet die Stadt Wolfratshausen ihren Blick verstärkt auf eine der wenigen Flächen, die dafür noch zur Verfügung stehen: das Klein-Anwesen an der Bahnhofstraße, gegenüber der früheren Landwirtschaftsschule. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür hat der Bau- und Umweltausschuss bei seiner jüngsten Sitzung mit einem formalen Aufstellungsbeschluss geschaffen, der Bebauungsplan 19a wurde mit dem Zusatz "18. Änderung" versehen. Dass man damit zügig in die Planung einsteigen kann, glaubt man im Bauamt indes nicht, denn eine erste Hürde ist schon erkennbar: Nicht nur die alte Villa, sondern auch ein Nebengebäude, ein Schuppen, steht unter Denkmalschutz. Das "Einzeldenkmal" bestehe gewissermaßen aus dem Haupt- und dem Nebengebäude, "alles zusammen ist Eines", erläuterte Susanne Leonhard vom Bauamt. Gegen diesen Sachverhalt erhob Ausschussmitglied Manfred Fleischer wortgewaltig die Stimme. Das sei "eine Posse", die Stadt sei "gut beraten, sich das nicht gefallen zu lassen", schimpfte der CSU-Stadtrat, der dazu aufrief, "kampfbereit zu sein" und hier "eine veritable Abwehrfront aufzubauen". Denn durch diese Rechtslage werde die Stadt in ihrer Planung massiv beeinträchtigt. In diesem Kontext stellte Fleischer die Frage, wie denn ein "Plan B" aussehen würde - ohne Schuppen. Im Ausschuss wurde Fleischers Kritik zur Kenntnis genommen. Lediglich Zweiter Bürgermeister Fritz Schnaller (SPD) sagte, dass man das Haus selbst, das die Stadt gemeinsam mit der Kirche ererbt hat, als "absolut denkmalgeschützt" ansehen müsse.

© SZ vom 19.06.2017 / wsg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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