Vor dem Amtsgericht:"Wir sind wie Honig und Butter"

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Er habe seine Frau aus Versehen geschlagen, doch er wird verurteilt

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Wortreich beteuert der Flüchtling, seine Freundin 2016 nur aus Versehen geschlagen zu haben. "Es war irgendwie aus Versehen, weil ich betrunken war", erklärt der 33 Jahre alte Mann auf der Anklagebank am Wolfratshauser Amtsgericht. "Wir sind wie Honig und Butter seitdem", beschreibt der Angeklagte das Verhältnis zu seiner Frau. Amtsrichter Helmut Berger ermahnt den Angeklagten "Man schlägt überhaupt niemanden", mahnt er. "Das macht man in Deutschland nicht. Das ist hier strafbar." Er verurteilt den Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2250 Euro.

Die Schilderungen des jungen Mannes und der ermittelnden Kriminalhauptkommissarin weichen darüber hinaus ab. Als Tatort nennt der Angeklagte Münsing, wo er auch schon mit seiner Freundin zusammen gelebt hat. Er rechtfertigt seine Ohrfeige damit, dass seine Freundin eifersüchtig gewesen sei. Denn damals hätten ihnen junge Frauen Deutsch beibringen wollen. Doch er und seine Freundin liebten sich, bekräftigt der junge Mann. Mit der gemeinsamen Tochter und einem weiteren Kind seiner Freundin wolle er nur in Ruhe hier leben. "Ich entschuldige mich wirklich, sagt er.

Im Gegensatz zu seiner Darstellung berichtete die Polizistin, dass die Auseinandersetzung im Tölzer Jodquellenhof stattgefunden habe. Die Freundin des Angeklagten habe im Juni 2016 lautstark um Hilfe gerufen. Als der Sicherheitsdienst eintraf, sei die Freundin ganz verweint aus dem Bad gekommen. Sie habe berichtet, vom Angeklagten geschlagen worden zu sein. Nicht zum ersten Mal, wie die Kriminalpolizistin erläuterte. In Gesprächen mit der Asylsozialberaterin und Landratsamtsmitarbeitern hätte sie davon gesprochen, dass der Mann sie schon mehrmals geschlagen habe. Die Asylsozialberaterin hätte berichtet, die Frau auch schon einmal mit einem "blauem Auge" gesehen zu haben.

Durch dass Geständnisses war der Angeklagte für den Staatsanwalt der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig. Der Schlag habe keine gravierenden Folgen gehabt. Entschuldigungsgründe gebe es nicht. Aus Sicht von Richter Berger hatte der Mann zwischen den Zeilen Ausflüchte gesucht, dass er alles nicht wollte. Die Geldstrafe sei angemessen.

© SZ vom 20.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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