Vier statt sieben Etagen:Turmbau in Geretsried kommt vor Gericht

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Die Bürgerinitiative und mehrere Anwohner haben Klagen gegen die Pläne am Karl-Lederer-Platz eingereicht. Sie wollen einen Bürgerentscheid erzwingen.

Von Felicitas Amler, Geretsried

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen die Neubebauung am Karl-Lederer-Platz haben Klage eingereicht. Das ihrer Einschätzung nach erforderliche Geld dafür - 15 000 Euro - hätten sie durch Sponsoren zusammenbekommen, teilt ihr Sprecher Patrik Kohlert mit: "Aufgrund der vielen Unterstützer und Spenden fühlen sich die Initiatoren in ihrem Tun bestätigt." Wie die Klage beim Verwaltungsgericht begründet wird, wollte Kohlert am Dienstag nicht erklären. Die Kläger Peter Eberhardt, Elmar Immertreu und Peter Tobisch hätten dies mit ihrem Rechtsanwalt aus der Kanzlei Kraus Donhauser in München vorbereitet: "Details werden wir im Vorfeld nicht veröffentlichen." Der Anwalt sei derzeit in Urlaub, die Begründung werde nachgereicht.

Schweres Gerät auf dem Karl-Lederer-Platz: Die Bauarbeiten laufen weiter, die verschiedenen Klagen haben keine aufschiebende Wirkung. (Foto: Hartmut Pöstges)

Durch die Klage soll ein Bürgerentscheid erzwungen werden. Die Frage, was sich die Kläger jetzt noch erhoffen, da der Bau bereits begonnen hat, beantwortete Kohlert so: "Eine städtebauliche Satzung kann immer geändert werden." Gemeint ist der Bebauungsplan für den Platz.

Für das Geretsrieder Rathaus erklärte der Zweite Bürgermeister Hans Hopfner (SPD) am Dienstag, es komme der Stadt gar nicht so unrecht, dass die Initiative das Geld für die Klage aufbringen konnte. Denn andernfalls hätte es immer geheißen, "wir hätten ja gern, aber ..." Nun werde das Gericht für beide Seiten Klarheit schaffen: "Das haben wir dann zu akzeptieren und zu respektieren."

Der Geretsrieder Stadtrat war Ende Juni dem Gutachten des hinzugezogenen Fachanwalts für Verwaltungsrecht, Klaus Hoffmann, gefolgt und hatte das Begehren abgelehnt. Dieses hätte nach Hoffmanns Ansicht "ins Nirwana geführt". Der Anwalt nannte das Begehren, das nicht nur auf Aufhebung des Bebauungsplans für den Karl-Lederer-Platz abzielte, sondern konkret die geplanten Bauhöhen der Anwesen Karl-Lederer-Platz 14 bis 20 von sieben auf vier Geschosse reduzieren wollte, formell wie materiell unzulässig. Der Rechtsanwalt monierte, dass stimmberechtigten Bürgern fälschlich suggeriert werde, die Bauvorhaben seien noch zu verhindern. Tatsächlich aber lagen für die beiden Wohn- und Geschäftshäuser der Krämmel Bau und der KLP 20 UG bereits die Baugenehmigungen aus dem Landratsamt vor. Hoffmann erklärte in der Juni-Sitzung, im Begehren werde den Bürgern vorenthalten, dass die Stadt selbst durch einen erneuten Planungsprozess den Investoren nicht bestehendes Baurecht nachträglich entziehen oder einschränken könne.

Gegen dieses konkrete Baurecht wurden ebenfalls Klagen beim Verwaltungsgericht eingereicht. Eine der Beteiligten, Eva Eberhardt, sagte der SZ am Dienstag, es klagten acht Anwohner des Karl-Lederer-Platzes und einer vom Martin-Luther-Weg. Nachbar-Widersprüche haben im Baurecht keine aufschiebende Wirkung. Erfahrungsgemäß dauert es mehrere Monate, bis über Klagen vor dem Verwaltungsgericht entschieden wird.

© SZ vom 09.08.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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