Verwaltungsgericht:Die Crux mit der Zuständigkeit

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Penzberger Wellenbad: Stadt und Initiative planen nächste Schritte

Von Alexandra Vecchiato, Penzberg

Es könnte ein spannendes Jahr werden. Nicht nur zur Landtagswahl im Oktober werden die Penzberger zur Urne gebeten. Gesetzt ist bereits ein Ratsbegehren zum geplanten Hotel-Neubau am 14. Oktober. Sollte ein Standort im Bereich des Huber Sees und Gut Hub den Zuschlag bekommen, wird wohl die Bürgerinitiative "Kein Hotel am Huberer Weiher" mit einem Bürgerbegehren antworten. Und auch der Wellenbad-Abriss ist mit dem mündlichen Urteil des Verwaltungsgerichts München vom Mittwoch noch nicht entschieden. Die Abriss-Gegner kündigten nach der Verhandlung an, ein neues Bürgerbegehren initiieren zu wollen. Sollte dies kommen, würde die Stadt laut Bürgermeisterin Elke Zehetner (parteifrei/SPD) diesem ein Ratsbegehren entgegenstellen.

In frühestens sechs Wochen wird das schriftliche Urteil des Verwaltungsgerichts München zum Wellenbad-Bürgerbegehren erwartet. Erst dann ist es rechtskräftig. Das Gericht hatte unter Vorsitz von Richterin Christine Gibbons die Auffassung der Stadt Penzberg bestätigt. Das Bürgerbegehren der Abriss-Gegner sei unzulässig, "weil die Fragestellung zu unbestimmt ist und sie sich selbst bei wohlwollendster Auslegung nicht auf die Frage nach Erhalt oder Neubau reduzieren lässt".

Kein Wort verlor Gibbons bei der mündlichen Urteilsbegründung über einen Punkt, den sie gleich zu Beginn der Verhandlung an die Vertreter der Stadt adressierte. Dort hatte man das Bürgerbegehren unter anderem abgelehnt, weil über die Zulässigkeit eines solchen Begehrens der Stadtrat zu bestimmen habe. Der sei nicht für das Wellenbad zuständig, da die Einrichtung an das Kommunalunternehmen Stadtwerke übertragen wurde.

Diese Übertragung ändere nichts an der Zuständigkeit der Stadt und des Stadtrats, sagte Richterin Gibbons, denn bei einem kommunalen Schwimmbad handle es sich um eine Einrichtung der Daseinsfürsorge. Die Stadt bleibe auch künftig für das Hallenbad finanziell verantwortlich.

Diese Ausführungen hatten Eindruck auf Bürgermeisterin und Ordnungsamtsleiter Peter Holzmann gemacht. Beide erklärten nach dem Termin, Stadtrat und Verwaltungsrat der Stadtwerke sollten beraten, ob man nicht doch die Satzung ändern könne und dem Stadtrat ein Weisungsrecht gegenüber dem Kommunalunternehmen beim Thema "Wellenbad" einräume. Allerdings bremste die Anwältin der Stadt, Kerstin Funke, diese Überlegungen. Sie empfahl, zunächst das schriftliche Urteil abzuwarten, da es sehr gut möglich sei, dass das Gericht die Erläuterungen zum Weisungsrecht überhaupt nicht in seine Begründung aufnehme. Das könne der Fall sein, sagte Rechtsanwalt Markus Fürst, der die Abriss-Gegner vertritt. Notfalls müsse die nächste Instanz, der Verwaltungsgerichtshof, ein Urteil fällen.

Das Problem bleibt: Der Stadtrat müsste laut geltender Satzung auch ein neues Begehren ablehnen mangels Weisungsrecht. Das Verfahren würde eine weitere Zeitverzögerung erfahren. Fürst kündigte an, gegen eine erneute Ablehnung vor Gericht zu ziehen.

© SZ vom 23.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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