Tölzer Isarbrücke:Bub vom Rad geschubst

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24-Jähriger zu sechsmonatiger Bewährungsstrafe verurteilt

Von Benjamin Engel, Bad Tölz

Der siebenjährige Bub hat den Schlag des Mannes auf seinen Rücken gespürt. Dadurch stürzte er am Gehweg der Tölzer Isarbrücke vom Rad, blieb bis auf Abschürfungen unverletzt. Für diese Aktion wies Richter Urs Wäckerlin den 24-jährigen Angeklagten zurecht. "Das ist unannehmbar und indiskutabel", sagte er. "Die Isarbrücke gehört nicht Ihnen. " Er verurteilte den Mann, der alles abstritt, am Wolfratshauser Amtsgericht zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Zudem muss er 100 Stunden Sozialdienst leisten und einen sozialen Trainingskurs besuchen.

Mit seinen Familie hatte der Bub im Juni eine Radtour gemacht. Auf der Isarbrücke war er vorausgefahren. Die Mutter hatte eine weit ausholende Armbewegung des Angeklagten und den folgenden Sturz ihres Sohnes mitangesehen. Sie alarmierte die Polizei - auch weil der Mann ihrer Darstellung nach aggressiv reagierte und sich nicht entschuldigte.

Als unschuldig stellte sich der junge Mann dar. Er habe seinen Freund auf der Brücke mit dem Handy fotografiert. Den Vorwurf der Mutter stritt er ebenso ab wie sein Begleiter. Doch ihrer Version glaubten weder Amtsrichter Urs Wäckerlin noch die Staatsanwältin. Sie sah auch einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Der Angeklagte habe einen Unfall auslösen wollen. "Sie haben ganz gezielt auf den Rücken geschlagen", erläuterte sie. "Das sich jemand an den schwächsten Gliedern der Gesellschaft so verhält, ist unglaublich." Sie forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten.

Für den Verteidiger blieb offen, ob der Bub durch einen bewussten Schlag oder eine unabsichtliche Berührung gestürzt sei, und wer das verursacht habe. Daher komme nur ein Freispruch infrage. Dem folgte der Richter nicht. Er entschied gegen eine zusätzliche Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Der Angeklagte habe spontan gehandelt. Das Kind sei am Gehweg zwischen beiden Männern hindurchgeradelt, habe daher nicht auf die Fahrbahn stürzen können. "Niemand aber ist berechtigt, andere zu verletzen und ihre Gesundheit zu schädigen", erklärte Wäckerlin.

© SZ vom 30.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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