Schäftlarn:Schwarzer Tag für Windradgegner

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Gericht lässt Schäftlarner Klägern kaum Hoffnung, die Anlagen in den Wadlhauser Gräben verhindern zu können

Von Andreas Salch, Schäftlarn/Berg

Die vier geplanten Windräder der Gemeinde Berg in den Wadlhauser Gräben neben der Garmischer Autobahn sind juristisch offenbar kaum zu beanstanden. Die Gemeinde Schäftlarn sowie drei Privatpersonen aus Neufahrn haben mit ihren Klagen gegen das 21 Millionen Euro teure Projekt nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts (VG) München deshalb wenig Aussicht auf Erfolg. Eine endgültige Entscheidung liegt noch nicht vor. Diese wird das Gericht am Mittwoch bekanntgeben.

Schäftlarns Bürgermeister Matthias Ruhdorfer zeigte sich nach der Verhandlung enttäuscht. "Das war zu befürchten", sagte er auf Nachfrage. Die Sache sei von den Richterin "standardmäßig abgehandelt" worden, kritisierte er. Er hätte sich gewünscht, so Ruhdorfer, dass sich die Richter vor Ort über die Dimension der Anlage einen Eindruck gemacht hätten. Die Höhe jedes der vier Windräder beträgt vom Boden aus bis zur Rotorspitze 206,85 Meter. Im März dieses Jahres waren die Gemeinde Schäftlarn und drei Landwirte bereits vor dem Verwaltungsgerichtshof München mit Normenkontrollklagen gegen das Projekt gescheitert.

Der Vertreter der Gemeinde Schäftlarn, Rechtsanwalt Andreas Zöpfl, warf dem Landratsamt Starnberg vor, dass die Windenergieanlage bereits Ende Juli vergangenen Jahres genehmigt und mit dem Bau begonnen worden sei. Und das, obwohl erst im Januar dieses Jahres ein Ergänzungsbescheid zur Gefährdung des geschützten Wespenbussards vorgelegen habe. "Das ist gar nicht akzeptabel", sagte Zöpfl. Richterin Andrea Breit, die durchaus Verständnis für manche der Einwände der Kläger zeigte, sagte hierzu: "Das ist vollkommen klar, dass das nicht schön ist für Sie." Heftig kritisiert wird von der Gemeinde Schäftlarn zudem, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht worden sei. Das Gericht stellte dazu fest, die Anlage in den Wadlhauser Gräben sei "nur ein kleiner Windpark"; "besonderen Gebiete" wie etwa Biotope, Biosphärenreservate oder FFH-Flächen seien davon nicht betroffen würden. Die Landschaftsschutzgebietsverordnung, die in den Wadlhauser Gräben gilt, stelle kein Hindernis für den Bau eines Windparks dar, so die Richter.

Auch die seit November 2014 geltende 10H-Abstandsregelung, die vorschreibt, dass eine Windkraftanlage das Zehnfache ihrer Höhe zur nächsten Wohnbebauung einhalten müsse, sei im vorliegen Fall nicht anwendbar, sagte Richterin Breit. Denn das Landratsamt Starnberg hatte bereits im Juli 2014 die Genehmigung für den Bau der Anlagen erteilt. Betroffen von den Windrädern ist vor allem der Schäftlarner Ortsteil Neufahrn. Deren Abstand zu den nächsten Anwesen beträgt zwischen einem und 1,3 Kilometer und sei somit ausreichend, so die Richter. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass sie auf einem Höhenzug stehen werden und "gefühlte 275 Meter hoch" seien, wie einer der Kläger zu bedenken gab.

Ebenso verwarf das Gericht den Einwand der Gemeinde Schäftlarn, das Projekt berühre ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Bau der Windkraftanlage mit konkreten eigenen Planungen der Kommune kollidiere. Auch die Lärmprognose von 45 dB, die wohlgemerkt die Planer angeben, sei nicht zu bemänglen. Gleiches treffe für die Schall- und Schattenwurfgutachten zu.

Die Zweite Bürgermeisterin Maria Reitinger sagte, die Gemeinde Berg sei vom Schattenwurf gar nicht betroffen. Das sei das "Sankt-Florians-Prinzip, schön an den Rand der Gemeinde mit der Anlage, damit wir nicht betroffen sind".

Bei den drei Privatpersonen, die gegen den Windpark klagen, handelt es sich um eine Immobilieneigentümerin, die den Wert ihres Grundstücks schwinden sieht, und zwei Landwirte. Sie betreiben seit vielen Jahren Pferdepensionshaltungen und fürchten, dass die Pferdehalter ihre Tiere woanders unterstellen werden. Laut einer Studie, so das Gericht, gewöhnten sich Pferde jedoch im Laufe der Zeit an laufende Rotoren.

© SZ vom 22.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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