Schäftlarn:Leichenhaus wird saniert

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Gemeinderat lehnt Neubau für rund 200 000 Euro ab

Von Katharina Schmid, Schäftlarn

Das Leichenhaus in Hohenschäftlarn ist marode, es leidet sozusagen an Altersschwäche: Der Boden ist feucht, die Elektrik marode, an den Wänden bilden sich Risse, das Dach muss dringend erneuert werden. Seit Sommer vergangenen Jahres hat der Gemeinderat deshalb mehrmals darüber beraten, ob dieser Zustand durch einen Neubau oder eine Sanierung des bestehenden Gebäudes behoben werden soll. Am Mittwoch fiel nun eine Entscheidung. Entgegen dem Vorschlag der Verwaltung sprachen sich die Gemeinderäte einstimmig gegen einen Neubau aus. Stattdessen soll das bestehende Leichenhaus instand gesetzt werden.

Peter Pongratz, der beauftragte Architekt, hatte der Gemeinde bereits im Oktober 2017 eine Kostenschätzung für einen Neubau des Leichenhauses vorgelegt. Diese war dem Gremium mit 220 000 Euro jedoch teuer erschienen. Pongratz war daher beauftragt worden, Möglichkeiten zur Kosteneinsparung bei einem Neubau zu ermitteln und zusätzlich die Kosten für eine Sanierung zu berechnen. Wie der Architekt der Verwaltung nun mitgeteilt hat, ließen sich bei einem Neubau 10 000 bis 15 000 Euro einsparen. Eine Sanierung des alten Gebäudes würde nach seinen Berechnungen rund 160 000 Euro kosten. Ein Betrag, der den meisten Gemeinderäten "verhältnismäßig sehr hoch" erschien, wie Michael Waldherr (Gemeindeunion) es ausdrückte.

Der Grünen-Gemeinderat und Architekt Philipp von Hoyos sagte, dass er einer Reparatur des bestehenden Baus den Vorzug geben würde. Diese sei günstiger, sagte er, die Substanz des Leichenhauses sei "nicht so katastrophal, dass sie nicht repariert werden könnte" und der jetzige Bau sei prägend für das Ortsbild Hohenschäftlarns. Mit dieser Bemerkung löste von Hoyos eine längere Diskussion aus. Etwa auch darüber, ob das Leichenhaus unbedingt trocken gelegt werden müsse. Zweite Bürgermeisterin Maria Reitinger (GW) vertrat zusammen mit anderen Mitgliedern des Gremiums die Meinung, dass der bauliche Standard bei einem Leichenhaus deutlich geringer sein dürfe als bei anderen Bauten. "Das müsste dann auch zu einem weit geringeren Betrag zu machen sein", sagte sie.

Auf Anregung mehrerer Gemeinderäte, den Umfang der Sanierungsmaßnahmen von gemeindlicher Seite aus zu skizzieren und die Arbeiten dann von einem Generalunternehmer oder von örtlichen Handwerkern ausführen zu lassen, kam der Rat letztlich zu seinem einstimmigen Beschluss: Die Verwaltung soll die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen aufzeigen und der Bauausschuss diese möglichst nach einem Ortsbesuch endgültig festlegen.

© SZ vom 22.05.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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