Prozessbericht:Junger Mann würgt hochschwangere Freundin

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27-Jähriger greift auch Rettungssanitäter an. Nun steht er in München vor Gericht

Von Andreas Salch, Penzberg

Als Jugendliche auf der Benediktenwandstraße an einem Abend Anfang September vorigen Jahres ein Feuer anzündeten und Allahu akbar riefen, erschrak Harald L. ( Name von der Redaktion geändert). Heute weiß er, dass sich die jungen Leute damals einen dummen Scherz geleistet haben. Doch damals, am 8. September 2016, litt der 27-Jährige laut Ärzten an einer akuten Psychose. Er bildete sich ein, die Bilder in seiner Wohnung, in der er mit seiner damaligen Verlobten wohnte, seien "verwanzt". Harald L. war der Überzeugung, seine frühere Partnerin, von der er sich ein Jahr zuvor getrennt hatte, verfolge ihn. Nur wenige Tage nach dem Feuer auf der Benediktenwandstraße soll er seine neue, hochschwangere Verlobte nachts im Bett fast erwürgt haben.

Seit Montag muss sich der 27-Jährige vor dem Landgericht München II verantworten. Da Harald L. zum Zeitpunkt der Tat an einer psychotischen Störung litt, kann er strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft eine Antragsschrift bei Gericht eingereicht und fordert die Unterbringung des jungen Mannes in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik. Denn in unbehandeltem Zustand seien von ihm weitere "erhebliche rechtswidrige Taten" zu erwarten.

Es war gegen 3.30 Uhr am Morgen des 13. September 2016, als L. aufwachte. Neben ihm im Bett lag seine Verlobte. Er fragte sie, ob sie denke, dass er blöde sei. Danach stand er auf, denn er dachte, es sei noch jemand in der Wohnung. Das aber war nicht der Fall. Als er sich wieder seiner Verlobten zuwandte, drückte er sie unvermittelt mit beiden Händen aufs Bett und würgte sie heftig. Dabei soll er so fest zugedrückt haben, dass seine Verlobte dachte, sie müsse sterben.

Erst nach etwa zwanzig Sekunden ließ Harald L. von ihr ab. Er glaubte, sie und seine ehemalige Freundin hätten sich gegen ihn verschworen. Die junge Frau und das ungeborene Kind erlitten durch die Tat keine gesundheitlichen Schäden.

In der Verhandlung vor der 2. Strafkammer beteuerte Harald L., dass er niemals Drogen konsumiert oder im Übermaß Alkohol getrunken habe. Wie es zu der Psychose kommen konnte, wisse er bis heute nicht. Nach der Attacke auf seine Verlobte habe er sich wieder beruhigt. Anschließend sei er mit ihr "Hand in Hand" nach unten gegangen und habe seine Eltern, die mit im Haus leben, geweckt.

Sie verständigten einen Rettungsdienst. Als zwei Sanitäter die Wohnung betraten, erklärte einer der beiden dem 27-Jährigen, er solle mitkommen und einem Arzt vorgestellt werden. Daraufhin holte Harald L. ein Messer mit einer 15 Zentimeter langen Klinge und lief damit auf einen der Rettungssanitäter zu. Der ergriff die Flucht, hielt aber den Türgriff der Wohnung von Harald L. zu. "Mindestens 25 Minuten", sagte der Sanitäter vor dem Landgericht. Zwei Streifen der Polizei seien gekommen und wieder davongefahren. Erst ein Sondereinsatzkommando habe die Situation entschärft und Harald L. festgenommen. Der Prozess dauert an.

© SZ vom 12.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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